Rheinische Post: Kommentar: Verwirrendes Urteil
Geschrieben am 15-05-2018 |
Düsseldorf (ots) - Die Richter in Karlsruhe müssen ungeklärte
Fragen klar beantworten. Das gehört zu den ursprünglichen Aufgaben
des Bundesgerichtshofs. Die Entscheidung zu den Dashcams aber stiftet
keine Klarheit, sie stiftet Verwirrung. Ist ein Autofahrer nun gut
beraten, wenn er eine Kamera installiert? Oder muss er mit Bußgeldern
rechnen, weil er gegen die Regeln des Datenschutzes verstößt? Der
gesunde Menschenverstand schließt das eine oder das andere aus. Das
Gericht aber sagt: Beides ist richtig. Und damit sagt es entschieden
zu wenig. Das Urteil wird wohl dazu führen, dass sich die
Autorepublik mit Dashcams ausstattet. Die Kamera wird zum ständigen
Begleiter: Sie wird jede Kreuzung und jeden Stau filmen, jeden
Auffahrunfall und jedes riskante Manöver. Der Staat, der den
Straßenverkehr selbst nicht permanent mit Videos überwachen darf,
bedient sich privater Helfer. Er könnte bald ein lückenloses Netz der
Überwachung aus Dashcams nutzen - vielleicht sogar nicht nur für
Verkehrsunfälle. Damit umgeht der Staat seine Datenschutzregeln: Er
erlaubt, was verboten ist. Das ist töricht.
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Rheinische Post
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