Paritätischer kritisiert Sanktionen im SGB II: Kaltherzig, Wirkungslos, Verfassungswidrig.
Geschrieben am 04-06-2018 |
Berlin (ots) - Perspektiven statt Drangsalierung fordert der
Paritätische Wohlfahrtsverband anlässlich der heutigen Anhörung zu
Hartz IV Sanktionen im Deutschen Bundestag. Zu einer grundlegenden
Neuausrichtung gehörten insbesondere längerfristige
Förderungsmöglichkeiten, ein verbessertes Qualifizierungssystem für
Langzeitarbeitslose und eine damit verbundene, deutliche Aufstockung
der Mittel für Eingliederungsmaßnahmen. Zwingend notwendig, auch
verfassungsrechtlich geboten, sei insbesondere die sofortige
Abschaffung der Sanktionen.
"Das Hartz IV-Sanktionsregime beruht auf der abwegigen Annahme,
dass allein die Androhung von Strafe geeignet ist, eine Mitwirkung
zur Aufnahme von Beschäftigung zu erzielen. Abgesehen davon, dass
dies ein verqueres Menschenbild beweist, zeigt auch die Empirie, dass
dies völlig unsinnig ist." so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer
des Paritätischen Gesamtverbandes.
Das Instrument der Sanktionen, mit dem Menschen häufig in
existenzielle Notlagen gezwungen würden, betrachtet der Verband als
verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft und in keiner Weise
zielführend. "Menschen, die ohnehin am Existenzminimum leben, werden
durch Sanktionen noch weiter in die Not und schlimmstenfalls sogar in
die Obdachlosigkeit gedrängt", kritisiert Schneider,
Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Insbesondere
die besondere Härte gegenüber Jugendlichen und jungen Erwachsenen,
denen nach aktueller Gesetzeslage die Leistungen komplett und selbst
die Unterkunftskosten gestrichen werden könnten, sei nicht
nachvollziehbar. "Es zeugt von einer besonderen Kaltherzigkeit, dass
34.000 Menschen durch Totalsanktionen sogar jegliche staatliche
Unterstützung zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts verwehrt wurde",
ergänzt Schneider.
Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling,Tel.030/24636305,eMail:pr@paritaet.org
Original-Content von: Paritätischer Wohlfahrtsverband, übermittelt durch news aktuell
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