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Envion-Gründer gewinnen Schlacht um ihr Unternehmen / Gericht folgt Antrag der Gründer, legt CEO Woestmann und van Aubel an die Kette - Rechte aus Aktien der Gründer dürfen nicht beeinträchtigt werden

Geschrieben am 22-06-2018

Berlin (ots) - Das Berliner Landgericht hat dem Antrag auf Erlass
der begehrten einstweiligen Verfügung der Gründer von envion
stattgegeben. Wie schon in der zuvor ergangenen Zwischenverfügung
bleibt es envion CEO Woestmann (Quadrat Capital GmbH), seinem
Geschäftspartner Thomas van Aubel und dessen Ehefrau Jutta Freifrau
von Falkenhausen (Sycamore GmbH) damit auch weiterhin untersagt,
Anteile des Unternehmens, die sie über ihre Firmen Quadrat Capital
GmbH und Sycamore GmbH halten, an Dritte zu verkaufen. (LG Berlin,
Kammer für Handelssachen 90, Aktenzeichen 90 O 38/18). Quadrat
Capital GmbH und Sycamore GmbH dürfen die envion AG fernerhin nicht
dazu veranlassen, Gelder an die Gesellschafter auszukehren oder sonst
Unternehmenswerte zu übertragen oder zu belasten und vor allem nicht
auch noch weiter die Anteile der Gründer zu verwässern.

Das Gründerteam von envion hielt ursprünglich 81 % an dem
Unternehmen, bis CEO Woestmann eine illegitime Kapitalerhöhung
vornehmen ließ und damit den Gründeranteil auf 31 % verwässerte.
Stattdessen halten nun Woestmann und sein Rechtsberater die
Hauptanteile. Dagegen wehren sich die Gründer juristisch. So hatten
die Gründer zuvor aus mehreren Quellen erfahren, dass CEO Woestmann,
Geschäftspartner Thomas van Aubel und dessen Ehefrau Jutta Freifrau
von Falkenhausen offenbar den Verkauf von envion-Anteilen an Dritte
vorbereiten. Dieses Vorgehen wurde unter Androhung von Strafe
gestoppt. Mit dem Beschluss bestätigt das Gericht demnach die zuvor
im Beschlusswege erlassene Zwischenverfügung durch Urteil. Die
Entscheidung des Gerichts lässt sich wie folgt zusammenfassen:

- Illegal war die Kapitalerhöhung durch CEO und envion Verwaltungsrat
Matthias Woestmann zum Schaden der Hauptanteilseigner und
envion-Gründer um Michael Luckow
- Falsch sind offenbar die Behauptungen von CEO Matthias Woestmann,
dass die Gründer illegal Token produziert hätten
- Bestraft werden die Geschäftsführer Matthias Woestmann von der
Quadrat Capital und Thomas van Aubel und seine Ehefrau Jutta Freifrau
von Falkenhause (Sycamore GmbH) sofern sie Anteile der envion an
Dritte verkaufen, sonst wie belasten oder ihre Gesellschafterrechte
beispielsweise dazu ausnutzen wollen, um die envion AG zu einer
"Sonderausschüttung" zu bewegen.

Die Grundlage für die Entscheidung des Gerichtes ist klar und
deutlich: Es gibt einen Vertrag zwischen Woestmanns Unternehmen
"Quadrat Capital GmbH", welche die Anteile der Gründer, gesammelt in
der Gründerfirma "Trado GmbH", treuhänderisch halten sollte. Gegen
diesen Vertrag hat Woestmann eklatant durch die illegitime
Kapitalerhöhung verstoßen, die er später zusammen mit seinem
Geschäftsfreund Thomas van Aubel durch sehr zweifelhafte Behauptungen
zu rechtfertigen versuchte.

Das Trio CEO Woestmann, Thomas van Aubel und Jutta Freifrau von
Falkenhausen müssen nun die juristischen Konsequenzen für ihr Handeln
tragen.

Bisher hatte CEO Matthias Woestmann behauptet, die Gründer hätten
Millionen von Token illegitim erzeugt und für sich genutzt. Erst
sprach Woestmann von 40 Millionen Token, nun spricht er von nur 20
Millionen Token. Dies sei für ihn der Grund gewesen, die
Kapitalerhöhung bei der envion AG durchzuführen. Profiteure der
illegitimen Kapitalerhöhung war sein Freund Thomas van Aubel und
dessen Ehefrau Jutta Freifrau von Falkenhausen, einer Berliner
Society Lady, die über deren Unternehmen Sycamore GmbH nun die
Hauptanteile (61,5 Prozent) des Unternehmens halten.

In einer Pressemitteilung der envion AG, die am Tage vor der
Gerichtsverhandlung des envion Gründerteams gegen Woestmann & Co.
veröffentlicht wurde, gestand der CEO nun unfreiwillig ein, dass sein
Rechtsfertigungskonstrukt für die Kapitalerhöhung erfunden ist. Denn
er lässt verlautbaren: "Bereits Ende Februar 2018 kam der Verdacht
auf, dass beim envion-ICO mehr als 20 Mio. Token ohne Deckung durch
den Prospekt erzeugt und verbreitet wurden."

Tatsächlich aber fand die illegitime Kapitalerhöhung bereits am
21. Januar 2018, also unmittelbar nach Beendigung des ICO statt,
nachdem Investoren die envion-Kassen mit 100 Mio. US-Dollar befüllt
hatten. Die Kapitalerhöhung wurde demnach einen Monat vor dem
Aufkommen angeblicher Verdachtsmomente durch Woestmann, van Aubel und
dessen Ehefrau Jutta Freifrau von Falkenhausen vollzogen.

Auch die Argumentation, dass sein langjähriger Freund und
Geschäftspartner Thomas van Aubel und dessen Ehefrau Jutta Freifrau
von Falkenhausen die illegitime Kapitalerhöhung mitgestaltet haben,
unterstreicht Woestmann ebenfalls in seiner Pressemitteilung. Zitat
daraus:

"Daraufhin hatten Woestmann und sein Rechtsanwalt Thomas van Aubel
durch eine Kapitalerhöhung die Mehrheit bei der envion AG übernommen,
um das eingesammelte Anlegervermögen vor dem Zugriff von Michael
Luckow zu schützen."

Gründer Michaal Luckow: "Van Aubel und seine Ehefrau Jutta von
Falkenhausen stehen ganz klar hinter der putschartigen Übernahme der
envion AG. Woestmann ist nur der Handlanger, das tumbe Werkzeug. Mit
der Pressemeldung gesteht Woestmann nun endlich ein, was van Aubel
bisher versuchte zu vertuschen - auch vor Gericht: ER hat das
Unternehmen gekapert mittels seines Freundes Matthias Woestmann und
zu Lasten der Investoren."

Auch die Richterin des Landgerichtes sprach im Zuge der
Verhandlung von "kollusivem Verhalten" der beiden Geschäftsführer
(Woestmann / van Aubel). Während seitens der Trado GmbH Teile des
Gründerteams im Gericht waren, mieden Matthias Woestmann und Thomas
van Aubel den öffentlichen Auftritt. Dies wohl insbesondere, da das
Gericht im Handeln von Thomas van Aubel und Jutta Freifrau von
Falkenhausen eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gemäß § 826
BGB erkannt hat.



Pressekontakt:
NAÏMA Strategic Legal Services GmbH (Berlin / Brüssel)
- Uwe Wolff -
phone +49 30 2404 8290
email: uwe.wolff@naima-media.de

Original-Content von: NAIMA Strategic Legal Services GmbH, übermittelt durch news aktuell


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