Urteil im Kasseler Bußgeldskandal: Verantwortliche werden noch härter zur Rechenschaft gezogen
Geschrieben am 05-11-2018 |
Berlin (ots) - Am vergangenen Freitag verschärfte das Kasseler
Landgericht im Berufungsprozess das am 06.09.2018 gefällte Urteil für
die Protagonisten der Blitzer-Affäre. Der Rathausmitarbeiter bekam
eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten sowie eine
Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro. Der Firmenchef muss 13.000 Euro
zahlen.
Der 54-jährige Mitarbeiter der Stadt wurde wegen Falschbeurkundung
im Amt verurteilt, der 64-jährige Geschäftsführer eines
Dienstleisters für Geschwindigkeitsmessungen wegen Beihilfe. Durch
die Weitergabe von bereits unterschriebenen Blankomessprotokollen im
Jahr 2012 wurde ca. 16.000 Verwarnungen und Bußgeldbescheiden die
Beweisgrundlage entzogen.
Doch viele der betroffenen Verkehrsteilnehmer hatten ihr Bußgeld
bereits ohne Aussicht auf Rückerstattung bezahlt. Auf diese Weise
nahm die Stadt rund 260.000 Euro ein. Der Vorsitzende Richter
prangerte die mangelnde Einsicht der Angeklagten an und wies darauf
hin, dass diese mit ihrem strafbaren Handeln das Vertrauen der
Bevölkerung in die Beweiskraft von Blitzermessungen beschädigt
hätten.
Dazu sagt Jan Ginhold als Geschäftsführer der Berliner Coduka
GmbH, die ihren Kunden auch als Prozesskostenfinanzierer zu Seite
steht: "Fehler sind in einem Bußgeldverfahren immer möglich. Wie auch
dieser Fall in Kassel zeigt, macht es Sinn, Bußgeldvorwürfe stets
überprüfen zu lassen. Über unseren Online-Service Geblitzt.de ist das
sogar kostenfrei möglich. Wichtig ist nur, dass innerhalb von 14
Tagen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt wird, da dieser
sonst rechtskräftig wird."
Die Coduka GmbH arbeitet eng zusammen mit zwei großen
Anwaltskanzleien, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten
sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das
Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle
werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer
Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie
Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst
entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich
effizienter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka GmbH aufgrund
des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet
der Prozessfinanzierung.
Pressekontakt:
CODUKA GmbH
Leiter Marketing und PR
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
E-Mail: presse@coduka.de
Original-Content von: CODUKA GmbH, übermittelt durch news aktuell
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