BÄK begrüßt digitales Rezept / Weitere Maßnahmen für mehr Arzneimittelsicherheit notwendig
Geschrieben am 14-12-2018 |
Berlin (ots) - Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich
Montgomery hat die in dem Entwurf zum GSAV (Gesetz für mehr
Sicherheit in der Arzneimittelversorgung) enthaltenen Regelungen für
das digitale Rezept begrüßt. Vor der Verbändeanhörung des
Referentenentwurfs im Bundesgesundheitsministerium am kommenden
Montag sagte er: "Der Deutsche Ärztetag hat in diesem Jahr
berufsrechtlich den Weg für die ausschließliche Fernbehandlung
geebnet. Es ist folgerichtig, dass jetzt auch der Gesetzgeber tätig
wird und die ärztliche Verschreibung von Arzneimitteln im Rahmen
einer ausschließlichen Fernbehandlung ermöglicht." Montgomery wies
darauf hin, dass Ärzte auch bei der Arzneimittelverordnung im Rahmen
der ausschließlichen Fernbehandlung ihrer im Berufsrecht verankerten
Sorgfaltspflicht nachkommen müssten. "Sie müssen in jedem Einzelfall
prüfen, ob die Arzneimittelverschreibung aus der Ferne medizinisch
vertretbar und sicher ist oder nicht", so der Präsident der
Bundesärztekammer (BÄK).
In ihrer schriftlichen Stellungnahme zu dem Gesetzesvorhaben
äußern sich die Bundesärztekammer und Arzneimittelkommission der
deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) auch zu weiteren mit dem GSAV geplanten
Regelungen. Sie begrüßen ausdrücklich, dass der Gesetzgeber nach den
Arzneimittelskandalen der vergangenen Monate Maßnahmen für mehr
Sicherheit in der Arzneimittelversorgung ergreifen will. Insbesondere
sind aus Sicht der BÄK und der AkdÄ die Stärkung der
Koordinierungsfunktion der Bundesoberbehörden bei Vorkommnissen mit
gefälschten bzw. qualitätsgeminderten Arzneimitteln sowie die
Erweiterung ihrer Rückrufkompetenz bei Sachverhalten richtige und
wichtige Vorhaben. Weitere Schritte seien jedoch notwendig. BÄK und
AkdÄ fordern den Gesetzgeber auf, weitere "Lücken" in der Überwachung
des Verkehrs mit Arzneimitteln durch geeignete gesetzliche Regelungen
zu schließen und damit für höhere Patientensicherheit in der
medikamentösen Therapie zu sorgen.
So fordern BÄK und AkdÄ den Gesetzgeber auf, ein Verbot des
Parallelvertriebs von Arzneimitteln in die fachliche und politische
Diskussion einzubringen. Der Grund: Die Vertriebswege und
Lieferketten von Arzneimitteln in und außerhalb der Europäischen
Union mit mehreren Zwischenhändlern seien unübersichtlich und hätten
in den letzten Jahren häufig zu kriminellen Manipulationen geführt
beziehungsweise diese begünstigt. "Der Parallelvertrieb von
Arzneimitteln dient dabei zunehmend als Zugangsweg für gestohlene
oder gefälschte Arzneimittel. Ein aktuelles Beispiel dafür ist der
sogenannte Lunapharm-Skandal", heißt es in der Stellungnahme.
Auch für die Sicherstellung der Versorgung von Patienten mit
essenziellen Arzneimitteln seien die bisherigen Maßnahmen nicht
ausreichend. Versorgungsengpässe bestünden weiterhin. Als Beispiele
seien die aktuellen Liefer- und Versorgungsengpässe zu Ibuprofen, zum
Antibiotikum Piperacillin/Tazobactam sowie zum Antimykotikum
Amphotericin B genannt. BÄK und AkdÄ fordern die Einführung einer
verpflichtenden Meldung der pharmazeutischen Unternehmer im Fall von
unmittelbar drohender Gefahr eines Versorgungsmangels der
Bevölkerung. Die zuständigen Behörden sollten in solchen Fällen
insbesondere anordnen können, dass pharmazeutische Unternehmer und
Arzneimittelgroßhandlungen geeignete Vorkehrungen zur Gewährleistung
der Verfügbarkeit des betreffenden Arzneimittels ergreifen müssen. Im
Fall von nicht erfolgten oder nicht rechtzeitig erfolgten Meldungen
müssten geeignete Sanktionsmaßnahmen greifen können.
https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/
pdf-Ordner/Stellungnahmen/GSAV_RefE.pdf
Pressekontakt:
Bundesärztekammer
Stabsbereich Politik und Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Tel. 030-400456700
Fax. 030-400456707
presse@baek.de
www.baek.de
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