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VW-Musterfeststellungsklage im Abgasskandal: Beunruhigende Signale aus Braunschweig

Geschrieben am 07-02-2019

Nürnberg (ots) - Die am 01.11.2018 gegen die Volkswagen AG bei dem
OLG Braunschweig eingereichte Musterfeststellungsklage wurde als
großer Fortschritt für den Verbraucherschutz im Dieselskandal
gefeiert. In einem anderen "Musterklageverfahren" machte das OLG
Braunschweig den VW-Kunden jedoch leider wenig Hoffnung. Es muss
daher damit gerechnet werden, dass auch die
VW-Musterfeststellungsklage scheitern wird. An eine negative,
rechtskräftige Entscheidung sind jedoch alle Verbraucher gebunden,
die sich in das Klageregister eingetragen haben.

Zahlreiche Geschädigte des Dieselskandals haben sich als risikolos
beworbenen, sogenannten "Sammelklagen" angeschlossen. Die Klage eines
bekannten Dienstleisters hatte das LG Braunschweig bereits
abgewiesen. In dem Berufungsverfahren mit dem Az.: 7 U 134/17 wird
das OLG Braunschweig laut Medienberichten voraussichtlich der
Volkswagen AG Recht geben.

Auch für die über 400.000 Verbraucher, die sich der
VW-Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, sind dies schlechte
Nachrichten. Denn das Musterfeststellungsklageverfahren wird
ebenfalls vor dem OLG Braunschweig geführt. Während bundesweit immer
mehr Gerichte betroffenen Autobesitzern Schadensersatz zusprechen,
sticht die Braunschweiger Justiz seit Langem als Negativbeispiel
deutlich heraus. Die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
hatte daher bereits mehrfach, beispielsweise in ihrer
Pressemitteilung vom 02.10.2018, darauf hingewiesen, dass auch das
Oberlandesgericht Braunschweig voraussichtlich die Auffassung
vertreten wird, dass die Volkswagen AG für ihre "Tricksereien" nicht
haften soll. Eben diese Prognose scheint sich nunmehr nach den
berichteten Äußerungen des Oberlandesgerichts Braunschweig in dem
"Sammelklageverfahren" zu bestätigen.

In der Musterfeststellungsklage steckt ein ganz erhebliches
Gefahrenpotential. Wenn die Musterfeststellungsklage vor dem OLG
Braunschweig rechtskräftig abgewiesen wird, sind alle Betroffenen,
die sich der Klage angeschlossen haben, an die negativen
Feststellungen gebunden. Schadensersatzansprüche können sodann nicht
mehr vor einem anderen, ggf. "verbraucherfreundlicheren" Gericht
geltend gemacht werden.

Dieser Gefahr können Verbraucher effektiv nur durch eine Rücknahme
ihrer Anmeldung begegnen. Die Anmeldung kann allerdings nur bis zum
Ablauf des Tages der mündlichen Verhandlung zurückgenommen werden.
Falls das OLG Braunschweig im Termin weiterhin
Schadensersatzansprüche ablehnen will, stehen Betroffene daher unter
sehr großem Zeitdruck.

Verbrauchern ist daher zu empfehlen, nicht einfach auf den Tag X
zu warten, sondern sich bald und sehr genau zu überlegen, ob sie das
ganz erhebliche Risiko der VW-Musterfeststellungsklage in Kauf nehmen
wollen. Verjährungsrechtliche Probleme stellen sich bei einer
Antragsrücknahme regelmäßig nicht. Autobesitzer haben danach ein
halbes Jahr Zeit, ihre Schadensersatzansprüche im Wege der
Einzelklage gerichtlich geltend zu machen.

Nach Auffassung der Nürnberger Rechtsanwälte Dr. Hoffmann &
Partner, die zahlreiche Geschädigte im Dieselskandal vertreten,
unterlagen Schadensersatzansprüche entgegen der allgemeinen
Berichterstattung ohnehin nicht einer Verjährung zum 31.12.2018.
Daher sollten auch Geschädigte, die sich nicht der
VW-Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, ihre Ansprüche
weiterhin mit aller Konsequenz verfolgen.



Pressekontakt:
Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
Herr Dr. Marcus Hoffmann
Virchowstraße 20d
90409 Nürnberg

Tel: +49 (0) 911 567 94 00
Fax: +49 (0) 911 657 94 01
E-Mail: presse@drhoffmann-partner.de

Original-Content von: Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell


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