Mitteldeutsche Zeitung: zu IS-Rückkehrern
Geschrieben am 18-02-2019 |
Halle (ots) - Die Rechtslage ist klar: Als deutsche Staatsbürger
haben auch Islamisten ein Recht auf Wiedereinreise. Das bringt die
Bundesregierung in eine heikle Lage: Ausgerechnet zu einer Zeit, da
sie sich mit der konsequenten Abschiebung von Gefährdern profilieren
will, soll sie mutmaßliche Terroristen ins Land holen. Aber dem
Rückflug nach Deutschland würde ja kein Kuraufenthalt folgen, sondern
ein strafrechtliches Verfahren mit dem Ziel einer Bestrafung. Und wo
dies nicht möglich ist, muss polizeiliche Überwachung
Anschlagsrisiken entgegenwirken. Ja, der Rechtsstaat birgt so manche
Zumutung. Die Alternative aber wäre fahrlässig: Es hinzunehmen, dass
Terroristen freikommen, die ohnehin zerfallende Region weiter
destabilisieren oder mit Anschlagsplänen nach Europa weiterziehen,
wäre verantwortungslos.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
hartmut.augustin@mz-web.de
Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell
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