VW Skandal Sensation - BGH Beschluss wirkt: Urteil auf Neulieferung eines Audi Q3 rechtskräftig, Kläger bekommt neues Fahrzeug ohne eine Nutzungsentschädigung bezahlen zu müssen
Geschrieben am 21-03-2019 |
Lahr (ots) - In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren im VW Abgasskandal
vor dem Oberlandesgericht Oldenburg 11 U 121/17 hat ein Händler
(wahrscheinlich auf Anweisung von VW) eine Berufung vor dem
Oberlandesgericht zurückgenommen. Zuvor hatte das Landgericht
Osnabrück dem Kläger ein Neufahrzeug zugesprochen, Zug um Zug gegen
Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs ohne Zahlung einer
Nutzungsentschädigung.
Nachdem der Kläger feststellte, dass sein Audi Q3 mit einer
illegalen Abschalteinrichtung versehen ist, beauftragte er seine
Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft
damit, einen Anspruch auf Neulieferung eines neuen Audi Q3 geltend zu
machen. Er kaufte das Fahrzeug im Oktober 2013 und fuhr damit
zwischenzeitlich ca. 100.000 km. Als dies von der Gegenseite
abgelehnt wurde, erhob die Kanzlei Klage. Der Kläger verlangte die
Neulieferung mit dem folgenden Antrag:
Die Beklagtenpartei wird verurteilt, der Klägerpartei ein
mangelfreies fabrikneues typengleiches Ersatzfahrzeug aus der
aktuellen Serienproduktion des Herstellers mit identischer
technischer Ausstattung wie das Fahrzeug Audi Q3, FIN: XXX Zug um Zug
gegen Rückübereignung des mangelhaften Fahrzeugs Audi Q3, FIN: XXX
nachzuliefern.
Das Landgericht Osnabrück, 9 O 1061/16 gab der Klage statt und
verurteilte den Händler, einen neuen Audi Q3 zu liefern. Obwohl der
Kläger bereits ca. 100.000 km mit seinem manipulierten Fahrzeug
zurückgelegt hat, muss er nach dem Urteil keine Nutzungsentschädigung
bezahlen. Gegen dieses Urteil des Landgerichts Osnabrück legte der
Händler Berufung am Oberlandesgericht Oldenburg ein. Die mündliche
Verhandlung sollte am 22.03.2019 stattfinden. Dazu kommt es jedoch
nicht mehr, da der Händler seine Berufung noch vor der mündlichen
Verhandlung am 21.03.2019 zurückgenommen hat. Offensichtlich ist dies
auf Weisung des Volkswagenkonzerns geschehen. Damit soll
offensichtlich verhindert werden, dass es zu einem
oberlandesgerichtlichen Urteil kommt. Der Bundesgerichtshof hatte
erst kürzlich entschieden, dass die Nachlieferungsklagen der
Geschädigten im Abgasskandal gute Aussichten auf Erfolg haben. Der
Händler fürchtete daher offensichtlich eine Verurteilung und wollte
ein oberlandesgerichtliches Urteil verhindern.
Nachdem die Berufung zurückgenommen wurde, ist das Urteil
rechtskräftig. Der Kläger kann vom Händler die Neulieferung eines
Audi Q3 verlangen. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren
federführend führt und bundesweit bereits mehr als 10.000
Gerichtsverfahren im Abgasskandal eingeleitet und mehr als 1000
positive Urteile erstritten hat, teilt mit: "Es ist eine Sensation.
Der Kläger ist 6 Jahre kostenlos mit seinem Fahrzeug gefahren und
erhält jetzt ein neues Fahrzeug. Offensichtlich fürchtete der Händler
sich vor der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts und der
Rechtsprechung des BGH und nahm deshalb lieber kurzfristig die
Berufung zurück, als ein negatives Urteil kassieren. Dies zeigt, dass
die Geschädigten sehr gute Aussichten haben, Schadensersatz zu
erhalten. Es ist jetzt dringend an der Zeit, Schadensersatzansprüche
gegen VW geltend zu machen, was auch noch 2019 möglich ist. Die
Ansprüche sind noch nicht verjährt."
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0163/6707425
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
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Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell
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