Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Masernimpfpflicht
Geschrieben am 05-05-2019 |
Bielefeld (ots) - un liegt Jens Spahns Vorschlag zur
Masernimpfpflicht auf dem Tisch. Und wie seine Widerspruchslösung als
Organspendeneuregelung ist er weitgehend. Die sanfteren Stufen
Erinnerung, Aufklärung, Überzeugung und Motivation überspringt der
CDU-Bundesgesundheitsminister erneut. Während aber bei der
Organspende ein konkretes Gegenmodell existiert, das mit regelmäßigen
Abfragen und einem bundesweitem Online-Register bedenkenswert
erscheint, gibt es eine solche Alternative für eine Impfpflicht
bislang nicht. Beim Thema Organspende kann man mit gutem Grund
fordern: Lasst es uns erst einmal mit individueller Werbung
versuchen! Beim Impfen dagegen, für das es um ein Vielfaches höhere
Zustimmungsraten gibt als fürs Organspenden, ist die Bilanz von
Werbemaßnahmen wie »Deutschland sucht den Impfpass« ernüchternd. Auch
die in vielen Arztpraxen sehr gute Patientenbetreuung beim Thema
Impfen brachte bislang keinen Erfolg bei der sehr schwierigen
Steigerung von Prozentquoten, die sich schon im Neunzigerbereich
befinden. Deutschland ist mit diesem Problem zwar nicht allein. Der
EU zufolge erreichen derzeit nur Schweden, Ungarn, Portugal und die
Slowakei die angestrebte Rate von 95 Prozent bei der ersten und
zweiten Masernimpfung. Aber ein solcher Vergleich muss ja eher
Ansporn sein, als dass er zur Entschuldigung dienen kann. Von
Ärzteseite kam gestern schon Zustimmung. Was also spricht gegen die
robuste Durchsetzung einer Masernimpfpflicht, wie sie Spahn
vorschlägt? Die SPD-Gesundheitsministerin in Niedersachsen hat
verfassungsrechtliche Bedenken und verweist darauf, dass insbesondere
bei Jugendlichen und Erwachsenen eine Impflücke bestehe, der
Vorschlag aber Kinder in den Blick nehme. Aus der
Grünen-Bundestagsfraktion heißt es, Zwang statt Überzeugungsversuche
könnte sich negativ auf das Impfverhalten auswirken, und damit wäre
niemandem geholfen. Mit diesen Einwänden muss man sich
auseinandersetzen. Sie sind nicht so leicht zu entkräften wie die
Behauptung von Impfgegnern, die sagen, dass das Impfrisiko größer sei
als die Gefahr durch die Krankheit, vor der sie schützen soll. Vor
allem die Frage nach den älteren Ungeimpften muss beantwortet werden.
Was ist mit einer allgemeinen Impfpflicht? Wer jetzt Erzieher und
medizinisches Fachpersonal zur Impfung zwingen will, wird durch
Klagen dagegen genügend juristische Erfahrung sammeln, um die
Aussichten für den nächsten Schritt kalkulieren zu können. Gehen
sollten wir ihn.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell
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