Winkelmeier-Becker: Bußgeld zeigt, dass das NetzDG wirkt
Geschrieben am 03-07-2019 |
Berlin (ots) - Gesetz konsequent anwenden und Dialog zwischen
Plattformen und Bundesamt für Justiz stärken
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat gegenüber der Facebook Ireland
Limited aufgrund unvollständiger Angaben im Transparenzbericht des 1.
Halbjahres 2018 einen Bußgeldbescheid in Höhe von zwei Millionen Euro
erlassen. Dazu erklärt die rechts- und verbraucherschutzpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker:
"Das Bundesamt für Justiz hat für seinen ersten bekannt gewordenen
Bußgeldbescheid auf Grundlage des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
(NetzDG) eine gut nachvollziehbare Begründung geliefert. Den Vorgaben
des NetzDG wird nur dann entsprochen, wenn über die Behandlung
sämtlicher rechtswidriger Inhalte transparent berichtet wird.
Insoweit ist es richtig zu verlangen, dass die Zahlen in den
halbjährlichen Transparenzberichten Klarheit über das tatsächliche
Ausmaß rechtswidriger Inhalte in den sozialen Netzwerken verschaffen.
Es verstößt erkennbar gegen die Vorgaben des Gesetzes, einen
Großteil der Meldungen rechtswidriger Inhalte über die
unternehmenseigenen Community Standards zu behandeln und auf diese
Weise entsprechende Fallzahlen der vom NetzDG geforderten Transparenz
zu entziehen. Hinzu kommen die unübersichtlichen Meldewege bei
Facebook, auf denen die User im Ergebnis fast von einer Meldung nach
dem NetzDG abgehalten werden.
Zugleich müssen wir zusehen, dass Auslegungsfragen und
Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung des NetzDG, mit dem alle
Beteiligten juristisch neue Wege beschreiten, nicht erst im
Bußgeldverfahren ausgetragen werden. Auf diese Weise kämen wir
schneller zu einer effektiven Eindämmung von Hass und Hetze im Netz
und vor allem zu einer transparenten Übersicht über das tatsächliche
Ausmaß dieses Problems in den sozialen Netzwerken.
Wir müssen Wege für einen fortgesetzten Austausch zwischen
Netzwerken und dem Bundesamt für Justiz finden. Gerade in einem für
alle Beteiligten neuen Rechtsgebiet muss es unser Anspruch sein,
offene Fragen frühzeitig im Dialog anzusprechen. Um dem Bundesamt für
Justiz entsprechende Handlungsspielräume zu geben, werden wir die
anstehende Überarbeitung des NetzDG nutzen."
Hintergrund: Nach dem NetzDG sind Plattformen verpflichtet,
halbjährliche Transparenzberichte zur Anzahl eingegangener
Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zu veröffentlichen. Die hierzu
von Facebook gemachten Angaben sind bis heute auffallend deutlich
hinter den Fallzahlen anderer Plattformen zurückgeblieben (1.
Halbjahr 2018: YouTube: 215.000; Twitter: 264.000; Facebook: 1.704).
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
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