Rückholung von IS-Anhängern: Gericht belehrt Bundesregierung
Geschrieben am 01-08-2019 |
Hamburg (ots) - Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
kritisiert die Weigerung der Bundesregierung deutlich, eine deutsche
IS-Anhängerin aus einem Gefangenenlager in Syrien zurückzuholen. In
Regierungskreisen ist von einer "regelrechten Klatsche" die Rede.
Grund dafür ist die Beschwerde des Auswärtigen Amtes gegen einen
Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin. Das Gericht hatte Mitte
Juli entschieden, dass die IS-Anhängerin mit ihren drei Kindern wegen
der prekären humanitären Lage zurückgeholt werden müsse. Das
Auswärtige Amt hatte erklärt, dass es die Kinder zurückholen wolle.
Aber eben nicht die Mutter.
Nach Informationen von NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" sieht
das Oberverwaltungsgericht die Beschwerde gegen den Beschluss als
"aussichtslos" an. Es empfiehlt dem Auswärtigen Amt in ungewöhnlich
scharfem Ton, diese zurückzunehmen und sich zunächst mit anderen
Ministerien und dem Bundeskabinett abzustimmen. Man möge doch einmal
Rücksprache mit den Referaten Grundrechte und Menschenrechte des
Bundesjustizministeriums halten. Diese seien "zumindest mit den hier
einschlägigen Grundlagen des Verfassungs- und Völkerrechts vertraut",
tadelt das Gericht. In dem sechsseitigen Schreiben weist es darauf
hin, dass jeder Staat zur Aufnahme der eigenen Staatsbürger
verpflichtet sei.
"Das Oberverwaltungsgericht hat in diesem Schreiben in
ungewöhnlicher Deutlichkeit dem Auswärtigen Amt klar gemacht, dass
seine Position nicht haltbar ist", erklärt Dirk Schoenian. Es werde
deutlich, dass das Oberverwaltungsgericht davon ausgehe, dass es eine
grundsätzliche Rücknahmeverpflichtung gegenüber allen deutschen
Staatsangehörigen gebe, auch Erwachsenen. Der Rechtsanwalt aus
Hannover hatte im Falle der Familie gegen die Bundesregierung
geklagt. Seine Mandantin hatte sich dem IS angeschlossen und wird nun
seit Monaten mit ihren Kindern in einem kurdischen Lager in
Nordsyrien festgehalten. Das Auswärtige Amt hat sich bisher nur
bereit erklärt, Kinder aus den Flüchtlings- und Gefangenenlagern in
Syrien herauszuholen, nicht aber deren Mütter. Wobei sich auch im
Falle der Kinder noch nichts bewegt hat.
In dem Schreiben heißt es zudem, die Bundesrepublik verlange auch
von anderen Staaten, straffällig gewordene oder radikalisierte Bürger
zurück zu nehmen. Nach Ansicht des Gerichts kann der vorliegende Fall
möglicherweise von anderen Ländern als Argument genutzt werden, sich
zu weigern, Reisedokumente für Menschen auszustellen, die aus
Deutschland abgeschoben werden sollen. Auch deshalb rät das Gericht
dem Auswärtigen Amt, Rücksprache mit dem für Abschiebungen
zuständigen Bundesinnenministerium zu halten.
Insgesamt liest sich das Schreiben, das NDR, WDR und SZ einsehen
konnten, wie eine Generalabrechnung mit der Position des Auswärtigen
Amtes, lediglich Kinder von IS-Anhängern, aber nicht deren Mütter und
Väter mit deutscher Staatsangehörigkeit nach Deutschland zurückholen
zu wollen. Besonders scharf fragt das Gericht deshalb, ob das
Auswärtige Amt den möglichen Tod deutscher Kinder für "vertretbar"
halte, "nur um die Rückkehr der deutschen Mutter nach Deutschland zu
verhindern." Außerdem bittet das Gericht um Mitteilung, ob es eine
entsprechende Entscheidung der Leitung des Auswärtigen Amtes gebe und
ob diese Position überhaupt mit dem Bundeskabinett abgestimmt sei.
Offen ist, ob das Auswärtige Amt die Beschwerde zurückziehen wird.
Es wollte sich unter Hinweis auf ein laufendes Verfahren nicht
äußern. Ob und wann es zu einer Rückführung der Frau und ihrer Kinder
kommen wird, bleibt somit vorerst unklar. Das Gericht hat keinen
Zeithorizont vorgegeben.
Pressekontakt:
Norddeutscher Rundfunk
Presse und Information
Lara Louwien
Tel.: 040 / 4156-2312
Mail: l.louwien@ndr.de
http://www.ndr.de
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Original-Content von: NDR Norddeutscher Rundfunk, übermittelt durch news aktuell
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