Westfalen-Blatt: Kommentar zum Rauchverbot
Geschrieben am 11-09-2019 |
Bielefeld (ots) - Rauchen im Auto, wenn Kinder dabei sind: Das
geht gar nicht. Und Schwangere einzupaffen, ist ebenso daneben. Alle
Menschen, die halbwegs bei Trost sind, werden diese Einschätzung
teilen. Nur: Muss es deshalb ein gesetzliches Verbot geben? Der Staat
tut gut daran, nur solche Verbote zu erlassen, die er auch
durchsetzen kann. Wer aber soll all die Familienkutschen
kontrollieren, die tagtäglich in Deutschland unterwegs sind? Und wie
soll ein Polizist wissen, ob die Frau auf dem Sitz neben einem
Raucher schwanger ist? Die werdende Mutter selbst darf im Auto
ohnehin weiter nach Herzenslust paffen. Ganz zu schweigen von der
Frage, was ein Rauchverbot im Auto nützt, wenn die Eltern zwar auf
dem Rückweg von der Kita nikotinfrei bleiben, zu Hause aber Wohn- und
Kinderzimmer zuqualmen. Man sieht: Der Teufel steckt mal wieder im
Detail. Es wäre schade, wenn ein Rauchverbot aus solchen Gründen am
Ende von Gerichten wieder einkassiert würde. Das würde dem eigentlich
gut gemeinten Anliegen einen Bärendienst erweisen.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Dominik Rose
Telefon: 0521 585-261
d.rose@westfalen-blatt.de
Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell
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