Rheinische Post: IW-Studie: Lohngleichheitsgesetz ist ein Flop
Geschrieben am 05-12-2019 |
Düsseldorf (ots) - Das 2017 eingeführte Lohngleichheitsgesetz ist bislang ohne
erkennbaren Mehrwert für Frauen geblieben, die einen Gehaltsnachteil gegenüber
ihren männlichen Kollegen vermuten. Das ist das Ergebnis einer noch
unveröffentlichten Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen
Wirtschaft (IW), die der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Donnerstag) vorliegt.
"Zusammenfassend erweist sich das Entgelttransparenzgesetz und insbesondere der
individuelle Auskunftsanspruch in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten
gegenwärtig als ein bürokratischer Akt ohne erkennbaren Mehrwert", heißt es in
der Studie. Es sei nicht nachweisbar, dass der Auskunftsanspruch über die
Gehälter von männlichen Kollegen in vergleichbaren Jobs dazu führe, dass Frauen
höhere Gehälter durchsetzen könnten. Ohnehin hätten einer repräsentativen
Befragung der Beschäftigten von größeren Unternehmen zufolge bisher erst vier
Prozent den Auskunftsanspruch genutzt. Zielsetzung des
Entgelttransparenzgesetzes war, die Entgelt- oder Lohnlücke zwischen Männern und
Frauen in Unternehmen zu verringern. Frauen in Deutschland verdienen derzeit
noch immer rund 22 Prozent weniger als Männer. Das Gesetz sieht unter anderem
vor, dass Mitarbeiter von Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten einen
Anspruch darauf haben zu erfahren, was eine Gruppe von sechs Kollegen in
vergleichbaren Jobs im Durchschnitt verdient. Die Regierung hoffte, dass viele
Frauen dieses Recht nutzen würden, um anschließend mehr Geld zu fordern.
Tatsächlich aber machten bisher mehr Männer von dem Auskunftsanspruch Gebrauch,
wie eine Evaluation des Bundesfrauenministeriums Mitte 2019 ergeben hat. Der
individuelle Auskunftsanspruch erweise "sich im Prinzip als wertlos". Er könne
im Unternehmen aber zu Konflikten und Akzeptanzproblemen führen.
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