Mitteldeutsche Zeitung: zum Altersgeld für Bundesminister
Geschrieben am 11-12-2019 |
Halle (ots) - Zwei Jahre müssen Bundesminister dem Kabinett angehört haben, um
Anspruch auf ein Ruhegehalt in voller Höhe zu haben. Dabei dauert eine volle
Legislaturperiode vier Jahre. Volle Ansprüche nach halber Arbeit - für den
Otto-Normal-Bürger bleibt das ein utopischer Traum. Warum also steht Ministern
diese fürstliche Sonderregelung zu? Die technische Antwort: Weil es einst so ins
Gesetz geschrieben wurde. Aber eine wirkliche Begründung dafür gibt es nicht.
Das gilt umso mehr, wenn man bedenkt, dass Minister keine Rentenbeiträge zahlen
und ihr Ruhegehalt bei mehr als 4 000 Euro im Monat liegt. Die
Brutto-Durchschnittsrente beträgt aktuell etwa 1 100 Euro.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
hartmut.augustin@mz-web.de
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