Eine Meisterleistung/Die Bundesregierung will in zwölf Berufsgruppen die Meisterpflicht wieder einführen. Das ist eine gute Idee. Von Katia Meyer-Tien
Geschrieben am 12-12-2019 |
Regensburg (ots) - Mal eben das Bad neu fliesen oder einen neuen Rolladen am
Schlafzimmerfenster anbringen lassen: In Zeiten von Bauboom und Fachkräftemangel
ist das gar nicht so einfach. Durchschnittlich zehn Wochen mussten die Deutschen
in diesem Jahr warten, wenn sie einen Handwerker beauftragen wollten, in einigen
Gewerken sogar noch länger. Befremdlich scheint es da, dass der Bundestag nun
beschließen will, den Marktzugang für Fliesenleger, Rollladentechniker und zehn
weitere Berufsgruppen deutlich zu erschweren: In Zukunft soll nur noch einen
Betrieb eröffnen dürfen, wer einen Meistertitel innehat. Kritiker warnen: Für
den Verbraucher werde es in Zukunft noch schwieriger, einen Handwerker zu
bekommen, und teurer obendrein. Denn momentan kann, wer sich die Dienste eines
Meisterbetriebes nicht leisten kann, einen anderen beauftragen, der vielleicht
weniger qualifiziert, dafür aber günstiger ist. Jahrzehntelang war das anders:
Seit 1935 galt in Deutschland die Meisterpflicht, in der Handwerksordnung war
seit 1953 gesetzlich festgelegt, dass der Meisterbrief Voraussetzung für die
Eröffnung eines eigenen Handwerksbetriebes ist. Erst im Jahr 2004, angesichts
einer Arbeitslosenquote von mehr als zehn Prozent, lockerte die damalige
Regierung die Vorschriften und reduzierte die Zahl der meisterpflichtigen
Handwerksberufe von 94 auf 41. Was folgte, war ein Gründungsboom: die Zahl der
Betriebe in den betroffenen Gewerken stieg von rund 75 000 im Jahr 2003 auf etwa
250 000 im Jahr 2018. Trotzdem ist die Wiedereinführung der Meisterpflicht ein
richtiger Schritt. Natürlich garantiert der Meistertitel eines Betriebes nicht,
dass alle Aufträge meisterhaft ausgeführt werden. Auch in Meisterbetrieben sind
es häufig Lehrlinge oder Gesellen, die die anfallenden Arbeiten letztlich
übernehmen. Zudem ist denkbar, dass ein Meister seinen Titel einem Betrieb zur
Verfügung stellt, ohne selbst dort zu arbeiten - gewarnt wird bereits vor
solchen "Sofa-Meistern". Dem gegenüber allerdings steht die jetzige Regelung,
bei der Fliesen-, Estrich- und Parkettleger, Drechsler oder Raumausstatter ohne
jeglichen Qualifikationsnachweis ihre Dienste anbieten können. Wenn dann im Bad
die Fliesen von der Wand und im Wohnzimmer die Gardinenstangen von der Decke
fallen, ist das nicht nur gefährlich: Häufig fehlt es gerade in unqualifizierten
Einmann- oder Kleinbetrieben auch an jenem betriebswirtschaftlichen Know-how,
das neben der fachlichen Qualifikation ebenfalls zur Meisterausbildung gehört.
Geht ein solcher Handwerksbetrieb in die Insolvenz, wird es für Kunden schwer,
etwaige Gewährleistungsansprüche durchzusetzen. Noch schwerer wiegt ein anderes
Argument: Schon jetzt leiden viele Betriebe unter Fachkräftemangel. Ohne die
Meisterpflicht aber fehlt ein wichtiger Anreiz, sich hochwertig zu
qualifizieren. Ein Effekt, der sich über die Jahre verstärkt, denn nur wer
selbst qualifiziert ist, kann wiederum andere ausbilden. Beispiel Fliesen-,
Platten- und Mosaikleger: Waren es im Jahr 2003 noch 557 Menschen, die
erfolgreich ihre Meisterprüfung ablegten, erhielten 2018 gerade mal 103 ihren
Meisterbrief. Gleichzeitig aber hat sich die Zahl der Betriebe im selben
Zeitraum von 12 000 auf rund 70 000 erhöht. Die Wiedereinführung der
Meisterpflicht wird - trotz Bestandschutz für bestehende Unternehmen - diese
Zahl langfristig reduzieren. Erfolgreich kann sie daher nur sein, wenn
gleichzeitig ausreichend Anreize für Jugendliche geschaffen werden, sich für
eine Ausbildung im Handwerk zu entscheiden - und nach dem Abschluss der
Ausbildung auch in Deutschland in diesem Handwerk zu arbeiten. Die gerade
beschlossene Mindestausbildungsvergütung darf da nur ein erster Schritt gewesen
sein.
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Mittelbayerische Zeitung
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