Frei: Wir brauchen ein neues Verfahren zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten
Geschrieben am 18-12-2019 |
Berlin (ots) - Bundesratsblockade der Grünen überwinden
Das Bundeskabinett hat heute dem zweiten Bericht zur Überprüfung der
Voraussetzungen zur Einstufung der sicheren Herkunftsstaaten zugestimmt. Dazu
erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Thorsten Frei:
"Der Bericht unterstreicht den Erfolg des Konzepts der sicheren
Herkunftsstaaten. Die Zahl der Asylanträge aus diesen Staaten ist im
Betrachtungszeitraums von Juli 2017 bis September 2019 weiter deutlich
zurückgegangen. Zum Teil war der Rückgang sogar drastisch. Zudem gibt die
politische Entwicklung in den betroffenen Ländern keine Anhaltspunkte dafür,
ihre Einstufung als sichere Herkunftsstaaten zurückzunehmen.
Obwohl das Konzept erfolgreich ist, blockieren die Grünen seit 2016 im Bundesrat
die Einstufung weiterer Staaten mit verschwindend geringen Anerkennungsquoten
bei Asylanträgen. Wir sollten deshalb das Einstufungsverfahren auf eine neue
rechtliche Grundlage stellen und künftig zwischen großen und kleinen sicheren
Herkunftsstaaten unterscheiden. Die Grünen wären damit aus dem
Gesetzgebungsverfahren heraus.
In einem gewöhnlichen Gesetzgebungsverfahren zur Einstufung eines Staates wird
der Staat sowohl im Sinne des Grundgesetzes als auch im Sinne der europäischen
Asylverfahrensrichtlinie als sicherer Herkunftsstaat eingestuft. Der
Zustimmungszwang des Bundesrats wird ausschließlich durch unser nationales
Grundrecht ausgelöst, das in der Anerkennungspraxis jedoch bedeutungslos ist,
weil sich auf dieses Grundrechtdarauf seit den 1990er Jahren nicht mehr berufen
kann, wer über einen Staat der Europäischen Union oder einen sicheren Drittstaat
einreist. Nur 1,1 Prozent aller Antragsteller wurde in diesem Jahr ein
Schutztitel auf der Grundlage von Artikel 16a Grundgesetz gewährt. Wir sollten
deshalb auf die "nationale" Einstufung verzichten und allein die Möglichkeit des
Europarechts nutzen."
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