Die Macht des Machbaren regiert / Ein US-Startup perfektioniert die Gesichtserkennung und macht tiefe Eingriffe in die Privatsphäre möglich Von Jana Wolf
Geschrieben am 23-01-2020 |
Regensburg (ots) - Das Urlaubsalbum auf Facebook, Schnappschüsse vom
Kneipenabend auf Instagram, Selfies mit Kollegen auf Twitter - was ist schon
dabei, Persönliches in den sozialen Medien zu posten? Wir tun es jeden Tag,
meist ohne negative Folgen. Im Gegenteil: Die Außenwirkung fühlt sich gut an,
die Likes schmeicheln dem Ego. Das Teilen von Bildern im Netz ist längst Teil
unseres Alltags geworden. Gut möglich aber, dass wir uns durch den
leichtfertigen Umgang mit privaten Bildern einer Gefahr aussetzen, ohne es zu
merken. Die Debatte über den Datenschutz gewinnt gerade neue Wucht. Der Auslöser
ist eine Enthüllung der "New York Times" (NYT): Das bisher kaum bekannte
Start-up "Clearview AI" soll milliardenfach Fotos im Netz abgesaugt haben. Mit
diesen Daten soll die US-Firma eine Software entwickelt und perfektioniert
haben, die Unbekannten per Gesichtserkennung eine Identität zuweisen kann. Ein
beliebiger Passant auf der Straße könnte so in Sekundenschnelle erkannt, Name
und Adresse der Person mit wenigen Klicks zugewiesen werden. Datenschützer sehen
die Privatsphäre in Gefahr und fürchten tiefe Eingriffe in bürgerliche
Grundrechte. Was mit dieser Technologie möglich ist: erschütternd. Dass dadurch
die Datenschutz-Debatte neu entfacht wird: gut so. Der NYT-Bericht schlägt weit
über die USA hinaus hohe Wellen, weil das, was durch "Clearview AI" technisch
möglich gemacht wurde, weit über bisher bekannte Systeme hinausreicht. Drei
Milliarden Bilder soll das Unternehmen von Facebook, Twitter, Youtube und
Millionen anderer Webseiten abgegriffen haben. Beunruhigend daran ist, dass man
als Nutzer nicht erfährt, wenn eigene Daten betroffen sind. Die Folge: Man kann
auch nicht widersprechen. Das Unternehmen verstößt mit dem Abzapfen von Bildern
zwar gegen die Nutzungsbedingungen vieler Plattformen. Verhindern konnten diese
es aber offenbar nicht. Der Fall zeigt überdeutlich, dass Datenschutz nicht
allein in der Verantwortung einzelner Nutzer liegen darf. Der Gesetzgeber muss
klare Regeln definieren. Und eine Kontrolle sicherstellen, dass diese Regeln
auch eingehalten werden. Bisher aber regiert die Macht des Machbaren - das legt
diese Enthüllung nahe. Während selbst Google bisher vom Gebrauch solcher
Technologie absieht, wohlgemerkt aus Datenschutz-Gründen, soll die Software von
"Clearview AI" schon zum Einsatz kommen. Polizeien und Sicherheitsbehörden in
den USA sollen sie etwa dazu nutzen, Verdächtige schneller zu finden und
Straftaten besser aufzuklären. Der Reiz dessen, was technisch machbar ist, macht
die Software für Kunden attraktiv. Doch mit jeder Anwendung werden persönliche
Schutzräume auf gefährliche Art ausgedehnt. Nun mögen Verbesserungen in der
Strafverfolgung sinnvoll klingen. Aber wer stellt sicher, dass kein Schindluder
getrieben wird? Die Software könnte spielend einfach dazu genutzt werden,
Menschen zu stalken. Sie könnte politisch Engagierte davon abhalten, auf
Demonstrationen zu gehen, aus Sorge davor, erkannt zu werden. Sie könnte
Minderheiten von bestimmten Orten ausgrenzen. Die Gefahren wiegen schwerer als
die positiven Anwendungsbeispiele. Es gibt zu viele Möglichkeiten des
Missbrauchs. Der Fall rüttelt Datenschützer zurecht auf. Auch in Regensburg ruft
ein breites Bündnis nun zur Demonstration gegen Videoüberwachung auf. Ob eine
Software wie die von "Clearview AI" hierzulande legal genutzt werden könnte, ist
selbst unter Juristen hoch umstritten. Während die einen die Verarbeitung
biometrischer Daten als rechtswidrig einstufen, sehen die anderen durchaus die
Möglichkeit zur rechtskonformen Nutzung. Die gesetzgeberische Entwicklung hinkt
der technologischen weit hinterher. Das muss sich ändern. Denn klar ist: Die
Machbarkeit legitimiert solche Systeme nicht.
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Mittelbayerische Zeitung
Redaktion
Telefon: +49 941 / 207 6023
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