Kommentar Klagewelle wegen Klinikabrechnungen Politische Fehler mit Folgen Lothar Schmalen, Düsseldorf
Geschrieben am 30-01-2020 |
Bielefeld (ots) - Der Präsident des NRW-Landessozialgerichts in Essen, Martin
Löns, greift zu einem Superlativ: Die Klageflut wegen des Streits um die
Klinikabrechnungen habe das Potenzial, zu einer der größten Herausforderungen zu
werden, der sich die Sozialgerichtsbarkeit je zu stellen gehabt habe. In der Tat
- 16.000 Klagen allein in NRW, hinter denen Einzelfälle in sechsstelliger Höhe
stehen - die Richter müssen offenbar ausbaden, was die Berliner Politik
angerichtet hat. Die Verjährungsfrist bei Rechnungsansprüchen der Krankenhäuser
gegenüber den Krankenkassen und andererseits bei Rückforderungsansprüchen der
Krankenkassen gegenüber den Kliniken ansatzlos und ohne jede Übergangszeit zu
halbieren - das hat sich zu einem Desaster für alle Beteiligten entwickelt.
Dabei sei es, so sagen die Juristen, für jeden einigermaßen Informierten
absehbar gewesen, welche Klagewelle dies innerhalb weniger Tage auslösen würde.
Zumal das Gesetz gerade einmal sechs Wochen vor Inkrafttreten vom Bundestag
beschlossen worden war. Für die Patienten, für die Krankenhäuser, für die
Versicherungen und für die Sozialgerichte sind die Folgen gleichermaßen
dramatisch. Die Verfahren werden sich wegen der Überlastung der Gerichte über
Jahre hinziehen. Den Krankenhäusern drohen unkalkulierbare Finanzrisiken,
Kliniken und Versicherung müssen Hunderte von Millionen Euro für
Rechtsstreitigkeiten ausgeben - Geld, das die Versicherungen besser für ihre
Versicherten ausgeben könnten und andererseits den nicht gerade auf Rosen
gebetteten Kliniken fehlt. Der Vorschlag des Präsidenten des
Landessozialgerichts Löns, vorgerichtliche Schlichtungsstellen einzurichten,
liegt auf dem Tisch. Bundesgesundheitsminister Spahn, der mit seinen
handwerklichen Fehlern ein gerüttelt Maß an Mitschuld an dem Desaster trägt,
sollte ihn zumindest prüfen. Und von beiden Streitparteien, den Kliniken und den
Kassen, sollte man erwarten können, dass sie sich angesichts der für beide
Seiten unhaltbaren Situation noch einmal zusammensetzen und über Regeln bei der
Abrechnung von stationären Behandlungen verhandeln.
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