Darum brauchen wir endlich eine Reform des Kindesunterhaltsrechts - jetzt / Das neue Recht muss die sozialen Verhältnisse widerspiegeln
Geschrieben am 05-03-2020 |
Nürnberg (ots) - Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV)
kritisiert, dass die Reform des Kindesunterhaltsrechts immer wieder zum Nachteil
von Unterhaltspflichtigen aufgeschoben wird. Sie leisten oft einen großen Anteil
an Betreuung, müssen aber dennoch den vollen Unterhalt zahlen. Dies muss durch
die Reform geändert werden. "Der Grundsatz einer betreut, einer bezahlt, hat
sich überlebt. Dieser Grundsatz ist ohne Wenn und Aber zu ersetzen. Gelebte
Wirklichkeit ist heute mal mehr mal weniger, beide betreuen, entsprechend haben
auch beide Unterhalt zu leisten. Dies muss eine Reform des
Kindesunterhaltsrechtes vordringlich berücksichtigen und entsprechend
verändern", stellt der ISUV-Vorsitzende, Rechtsanwalt Klaus Zimmer klar.
Für den Verband gibt es einige Maximen, die bei eriner Reform des
Unterhaltsrechts für Kinder berücksichtigt werden müssen. Ausgangspunkt des
Kindesunterhaltsrechts war und ist wohl auch weiterhin die Gleichwertigkeit von
Betreuen und Bezahlen. Dagegen gibt es allerdings Kritik, Berufstätigkeit,
Geldverdienen wird als schwieriger, aufwendiger und entsprechend "höherwertiger"
angesehen als Betreuen, das als mehr informell, spontan und entsprechend
befriedigender gilt. - "Wie auch immer, ein Abweichen vom
Gleichwertigkeits-Grundsatz auf mentale und soziale Abwege", stellt
ISUV-Pressesprecher Josef Linsler fest.
Gleichwertigkeit von Betreuen und Bezahlen bedeutet, wer weniger betreut,
bezahlt mehr und umgekehrt. Wieviel gezahlt werden muss, sollte weiterhin eine
Tabelle - möglicherweise weiterhin die Düsseldorfer Tabelle - regeln, so dass
die Eltern ein Richtmaß haben. "In der Praxis zeigt sich, Eltern orientieren
sich zuerst an der Düsseldorfer Tabelle. Wollen sie sich einvernehmlich trennen,
entwickeln sie oft selbst ein Gefühl für Gerechtigkeit", stellt Linsler auf
Grund von Erfahrungen mit ISUV-Mitgliedern fest. So wird der entsprechende
Tabellenbetrag nicht selten unterschritten, manchmal wird auch mehr gezahlt.
Können sich Eltern nicht einigen, so treiben Anwälte die Tabellenbeträge ein,
"unabhängig davon, ob das gerecht oder ungerecht" ist. (Linsler)
Eine Reform des Kindesunterhaltsrechts sollte neue Weg aufgreifen. Warum kann
der Kindesunterhalt nicht zwischen den Ehe-maligen selbst ausgehandelt werden,
als Orientierung haben sie eine Tabelle, die eine Richtgröße festlegt? Warum
müssen Anwältinnen/e, hinter denen sich beide Partner jeweils "verschanzen", den
Unterhalt eintreiben? "Wenn es ums Kindeswohl geht - und Kindesunterhalt trägt
zum Kindeswohl bei - sind die Eltern, ihre Sichtweisen, ihre Wert- und
Konsumvorstellungen gefragt und nicht abstrakte Paragraphen. Danach sollte sich
letztlich auch die Höhe des Unterhalts bestimmen", fordert Linsler
Unterhaltspflichtige klagen, dass der Kindesunterhalt gemäß Tabelle zu hoch ist,
Unterhaltsberechtigten ist er immer zu niedrig. Warum eigentlich nicht ein
Kinderkonto einrichten, auf dem Kindergeld und Kindesunterhalt eingehen, auf das
beide Eltern Zugriff haben? Einzahlungen und Ausgaben werden transparent.
"Unsere Erfahrungen zeigen, ein Kinderkonto fördert Konsumdisziplin, Kleider,
Skiausrüstungen, Fahrräder, langlebige Konsumgüter werden von beiden Eltern
gekauft, gehören den Kindern und werden von ihnen bei beiden Elternteilen
genutzt", hebt Pressesprecher Linsler hervor.
ISUV - Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren
Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft
die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit
zusammenhängenden Fragen und Problemen betroffen sind. ISUV ist unabhängig,
bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt.
Pressekontakt:
ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, Tel.
0911/55 04 78, - info@isuv.de
ISUV-Vorsitzender RA Klaus Zimmer, Augustinerplatz 2, 79098 Freiburg,
0761/23455, k.zimmer@isuv.de
ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318
Kitzingen, Tel. 09321/9279671 - j.linsler@isuv.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/126040/4538532
OTS: Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht - ISUV
Original-Content von: Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht - ISUV, übermittelt durch news aktuell
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