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Paritätischer: Persönliches Budget soll Selbstbestimmungsrecht behinderter Menschen stärken - noch gibt es Defizite und Hürden

Geschrieben am 24-10-2007

Berlin (ots) - Von Januar 2008 an haben Menschen mit Behinderungen
einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Es soll ihnen
ermöglichen, nach eigenen Vorstellungen die nötigen
Unterstützungsleistungen einzukaufen und ihr Selbstbestimmungsrecht
stärken. Doch noch gibt es Kritik an den Rahmenbedingungen. Dies
wurde am Mittwoch in Berlin deutlich bei einer gemeinsamen Konferenz
des PARITÄTISCHEN Kompetenzzentrums Persönliches Budget und der
Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter
Menschen, Karin Evers-Meyer.

Evers-Meyer bezeichnete das Persönliche Budget als zentrales
Instrument für mehr Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter
Menschen: "Mehr als 80 Prozent der Menschen, die in den
Modellregionen das Persönliche Budget ausprobiert haben, geben an,
dass es ihr Leben verbessert hat. Mehr als 90 Prozent würden sogar
wieder das Persönliche Budget wählen. Das gibt uns Recht."

Dieser positiven Einschätzung steht jedoch auch Kritik gegenüber.
Der PARITÄTISCHE hat mit seinem Kompetenzzentrum in den vergangenen
drei Jahren die Einführung des Persönlichen Budgets begleitet und
Praxiserfahrungen zusammengetragen.

Weder bei den Menschen mit Behinderungen noch bei den gesetzlichen
Leistungsträgern und Leistungserbringern sei das Persönliche Budget
ausreichend bekannt, sagte Jeannette Arenz, Leiterin der Abteilung
Rehabilitation und Gesundheit beim PARITÄTISCHEN. Außerdem fehlten
bislang eine sachkundige Budgetberatung und ausreichende
Unterstützung der potenziellen BudgetnehmerInnen. "Viele Menschen mit
Behinderung benötigen zielgruppenorientierte Informationen, bevor sie
sich für das Persönliche Budget entscheiden können", sagte Arenz.
Zudem werde die Wahlfreiheit mancher BudgetnehmerInnen massiv dadurch
eingeschränkt, dass Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
beim trägerübergreifenden Persönlichen Budget nur in Form von
Gutscheinen gewährt werden dürften.

Die wichtige Rolle einer qualifizierten Beratung hob auch Birgit
Stenger von ASL - Arbeitsgemeinschaft für selbstbestimmtes Leben
schwerstbehinderter Menschen in Berlin hervor. Notwendig sei eine
ermächtigende Beratung in Form von Empowerment, die es den
Betroffenen ermögliche, wirklich selbstbestimmt zu entscheiden.
"Leistungsträger und Leistungsanbieter, die um das Wahlrecht der
Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen wissen,
müssen sich bei ihrem Handeln von der Erkenntnis leiten lassen, dass
niemand 'versorgt' werden muss", sagte Stenger. "Es handelt sich bei
ihrem Gegenüber um einen mündigen Bürger beziehungsweise eine
Bürgerin, die zwischen bedarfsgerechten Angeboten wählt und die
Mittel gewährt bekommt, die zur Bezahlung notwendig sind."

Dass Deutschland von Schweden lernen kann, machten Maria Magnusson
und Agneta Schermann als Vertreterinnen der schwedischen Organisation
JAG deutlich. Sie bietet persönliche Assistenz für Menschen mit
mehrfachen Behinderungen und eingeschränkten intellektuellen
Fähigkeiten an. Es sei wichtig, dass die persönliche Assistenz den
individuellen Bedarf der Betroffenen komplett abdecke, schilderten
die beiden ihre Erfahrung. Nur so könne verhindert werden, dass
bestimmte Gruppen behinderter Menschen ausgeschlossen werden.

Originaltext: Paritätischer Wohlfahrtsverband
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53407
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53407.rss2

Kontakt:
Der PARITÄTISCHE
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ulrike Bauer
Tel.: 0 30/246 36 304
mobil: 01 70/96 16 530
www.paritaet.org


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