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Falk: Union schützt Mehrheitsrechte

Geschrieben am 15-11-2007

Berlin (ots) - Zu den Vorwürfen der SPD im Hinblick auf eine im
Koalitionsausschuss am 12.11. nicht erfolgte Einigung beim Thema
"Allgemeinverbindlicherklärung des zwischen dem Arbeitgeberverband
Postdienste e.V. und ver.di vereinbarten Mindestlohn-Tarifvertrages
für die Postbranche/Briefdienstleister" erklärt die Stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für den Bereich Arbeit und
Soziales, Ilse Falk MdB:

Die von der SPD in Zusammenhang mit der im Koalitionsausschuss am
12.11. nicht erfolgten Einigung beim Thema
"Allgemeinverbindlicherklärung des zwischen dem Arbeitgeberverband
Postdienste e.V. und ver.di vereinbarten Mindestlohn-Tarifvertrages
für die Postbranche/Briefdienstleister" erhobenen Vorwürfe sind in
Inhalt und Form völlig unangemessen und befremdlich.

Zwischen den Koalitionspartnern war klar vereinbart, dass ein
Mindestlohn-Tarifvertrag in der Post-Branche für allgemeinverbindlich
erklärt wird, wenn 50 % der beschäftigten Briefdienstleister davon
erfasst werden. Es geht hier also nicht darum, über Lohnhöhen etc. zu
diskutieren, sondern darum, die Einhaltung der vereinbarten
Voraussetzungen zu gewährleisten. Es muss hier sichergestellt sein,
dass nicht einer Mehrheit von Beschäftigten die Vorstellungen einer
Minderheit übergestülpt werden.

Angesichts der vorliegenden Zahlen ist dieses Kriterium im
Hinblick auf den vom im Raum stehenden Mindestlohn-Tarifvertrag
potentiell betroffenen Beschäftigtenkreis nicht erfüllt. Daher kann
dieser Tarifvertrag so auch nicht für allgemeinverbindlich erklärt
werden.

Nur weil einem dieses Ergebnis nicht passt, von "Wortbruch" zu
sprechen, ist völlig unangemessen und verkehrt die Tatsachen. Die
Union hält sich als Regierungspartei explizit an die früheren
Absprachen mit allen dort besprochenen Voraussetzungen.

Darüber hinausgehend hat die Union im Koalitionsausschuss am
12.11. ein sachgerechtes Angebot gemacht, um das Erfüllen des
verabredeten 50 %-Kriteriums doch noch zu ermöglichen. Sie hat
vorgeschlagen, den Geltungsbereich des Tarifvertrages nur auf
diejenigen Beschäftigten zu erstrecken, die nicht nur gelegentlich
oder nebenbei, sondern "überwiegend" Briefdienstleistungen erbringen.
Dies wurde von der SPD leider abgelehnt.

Es ist richtig und wichtig, dass die Politik dafür sorgt, dass ein
Gesetz wie das Arbeitnehmer-Entsendegesetz nicht missbraucht wird zur
Durchsetzung individueller Wettbewerbsinteressen. Im konkreten Fall
liegt der Verdacht nahe, dass hier ein (Noch-)Monopolist eigene
Privilegien möglichst lange erhalten und unliebsame Konkurrenz in
seinem Bereich offenbar möglichst lange verhindern möchte.

Es kann aber in einem freiheitlich-demokratischen Sozialstaat
nicht sein, dass bestimmte Interessenorganisationen ihre
Vorstellungen einer Mehrheit der Betroffenen aufoktroyieren und sich
dafür auch noch des Staates bedienen wollen. Dies kann auch nicht im
Sinne unseres Koalitionspartners sein!

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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