Südwest Presse: Kommentar - Lauschangriff
Geschrieben am 05-12-2007 |
Ulm (ots) - Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf gegen drei Al-Kaida-Anhänger ist das erste, das auf Erkenntnissen aus dem großen Lauschangriff beruht. Es deshalb als Pilotentscheidung zu bezeichnen, ist indessen ein großes Wort: Denn das Urteil steht auf tönernen Füßen. Dass der Vorsitzende Richter von einer "Grauzone" spricht und zugleich fest davon überzeugt ist, die Entscheidung werde Bestand haben, sollte stutzig machen. Auch der Bundesgerichtshof (BGH), der sich voraussichtlich mit dem Fall befassen muss, wird genau hinsehen. Denn die Verdächtigen wurden abgehört, nachdem das Bundesverfassungsgericht diese Ermittlungsmethode so strengen Regeln unterworfen hatte, dass viele Praktiker sie in der täglichen Arbeit kaum noch für anwendbar halten. Selbst wenn der BGH das Urteil beanstanden wird, eines haben die Düsseldorfer Richter erreicht: Den Befürwortern einer maßvollen Strafverfolgungspraxis wird das Argumentieren schwerer werden. Dass eine umstrittene Ermittlungspraxis im Einzelfall erfolgreich war, ist Wasser auf die Mühlen derer, die den Umbau des Rechts- in einen Präventionsstaat betreiben. Schon wird der Ruf laut, das geltende Recht, das der Bundestag den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts angepasst hat, wieder zu verschärfen. Sollte das geschehen, wird erneut Karlsruhe entscheiden müssen - und das Vertrauen in die Zuverlässigkeit des Staates ein weiteres Stück schwinden.
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