Bleser: Anbau ermöglichen, Forschung erleichtern
Geschrieben am 14-01-2008 |
Berlin (ots) - Zum Koalitionskompromiss zur Grünen Gentechnik erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB:
Der am gestrigen Abend zwischen Vertretern der Unionsfraktion und der SPD nach langen Verhandlungen gefundene Kompromiss zum Gentechnikgesetz ist zufrieden stellend. Erfreulich ist, dass die Landwirte in Deutschland nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen der nächsten Wochen zur neuen Aussaat endlich auf klare Regeln zum Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen zurückgreifen können. Für genehmigte Forschungsanlagen sieht das Gesetz Erleichterungen vor, die vor allem unnötige Bürokratie vermeiden, die aber keine Auswirkungen auf die Sicherheit solcher Anlagen haben.
Das Gesetz sieht für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ausdrücklich vor, dass sich Landwirte im Rahmen einer nachbarschaftlichen Vereinbarung darauf verständigen können, auch einen geringeren Abstand als die vorgesehenen 150 bzw. 300 Meter bei Mais einzuhalten. Für den Fall dieser zulässigen Abweichung von den Vorgaben der guten fachlichen Praxis (GFP) wurde vereinbart, dass diese Absprache auch im Standortregister einzutragen ist. Des Weiteren werden klare Vorgaben gemacht, wie betroffene Nachbarn über eine Anbauplanung von GVO-Pflanzen zu informieren sind. Diese Regeln stellen klar, dass es sich bei diesem Instrument nicht um ein "Umgehen" gesetzlicher Regelungen handelt, sondern um ein gesetzlich vorgesehenes Mittel der nachbarschaftlichen Absprache.
Bei den Vorschriften zur Kennzeichnung "ohne Gentechnik" hat sich die Unionsfraktion in weiten Teilen durchgesetzt. Zwar kommt es im Bereich der Futtermittelzusatzstoffe zu einer Anlehnung an die Praxis bei der Kennzeichnung von Öko-Lebensmitteln. Dadurch können Lebensmittel mit "ohne Gentechnik" gekennzeichnet werden, auch wenn bei der Herstellung bestimmte gentechnisch hergestellte Zusatzstoffe verwendet wurden, die durch ein GVO-freies Produkt nicht ersetzt werden können und die nach der EU-Öko-Verordnung zugelassen sind. Diese Regelung geht aber nicht so weit, wie es ursprünglich vom Koalitionspartner gefordert worden war. Den Ausnahmen sind klare Grenzen gesetzt.
Kritisch beurteilt, aber letztlich im Sinne des Gesamtkompromisses mitgetragen wurde von der Union auch die Festlegung eines Zeitraums vor Herstellung eines mit "ohne Gentechnik" gekennzeichneten Lebensmittels, in dem kein gentechnisch verändertes Futter verabreicht werden darf. Vor diesem Zeitraum dürfen auch gentechnisch veränderte Futtermittel zum Einsatz kommen. Der Markt, d. h. der Verbraucher wird letztlich darüber entscheiden, ob er Produkte eines Tieres, was nur in einem Teil seines Lebens gentechnikfrei gefüttert wurde, als "ohne Gentechnik" akzeptieren und erwerben wird oder nicht.
Die Unionsfraktion steht zu diesem Kompromiss, denn er führt im Ergebnis zu klaren Regeln für den Anbau von Gentechnik in Deutschland, ohne die Koexistenz zwischen Landwirten mit oder ohne Gentechnik zu gefährden.
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