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LVZ: Ordnungsgeld steht im Transparenz-Fall Schily unmittelbar bevor

Geschrieben am 15-01-2008

Leipzig (ots) - Das Bundestagspräsidium will in seiner Sitzung am
Mittwochvormittag, nach einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung"
(Mittwoch-Ausgabe), die "Pflichtverletzung" des Abgeordneten der SPD,
Otto Schily, gegen die Verhaltensregelungen der Parlamentarier
feststellen. Das Ergebnis soll unmittelbar danach auch den
Fraktionsvorsitzenden der Bundestagsparteien mitgeteilt werden. Auf
eine neuerliche Anhörung Schilys, der sich weigert, seine
Nebeneinkünfte als Anwalt ordnungsgemäß der Parlamentsspitze
mitzuteilen, will das Bundestagspräsidium voraussichtlich verzichten.
Die "völlig unterschiedliche Auffassung" sei schriftlich zwischen den
Beteiligten ausgetauscht, hieß es aus Kreisen der Parlamentsspitze.
Damit ist die Festlegung eines Ordnungsgeldes nur noch eine Frage der
Zeit, hieß es ergänzend. Der Alterspräsident und frühere
Bundesinnenminister Schily soll, entsprechend der Maßgabe der
Abgeordneten-Regeln, davor aber eine letztmalige Gelegenheit zur
Stellungnahme erhalten. Anschließend gilt die Verhängung eines
Ordnungsgeldes verwaltungsmäßig nur noch als Formsache. Sollte Schily
an seiner Meinung abschließend festhalten, dass er als Anwalt, anders
als auch vom Verfassungsgericht gebilligt, nicht zur Mitteilung
differenzierter Honorareinkünfte gezwungen werden könne, käme damit
ein Ordnungsgeld von voraussichtlich 42 054 Euro zu, das entspricht
der Hälfte der Jahres-Abgeordneten-Diät. Schily soll unter anderem
für eine anwaltliche Beratungstätigkeit für Siemens ein Honorar von
angeblich 140 000 Euro erhalten und nicht dem Parlamentspräsidium
mitgeteilt haben.

Originaltext: Leipziger Volkszeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6351
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Pressekontakt:
Leipziger Volkszeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/72626-2000


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