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LVZ: Staats-Schnüffelei

Geschrieben am 11-03-2008

Leipzig (ots) - Von Armin Görtz
Gut gebrüllt, Löwe! Die Karlsruher Verfassungshüter gaben gestern
völlig zu recht zornigeTöne von sich. Die um sich greifende
behördliche Lust, den Bürger immerzu im Blick zu behalten, ist bei
der höchsten Instanz erneut auf Widerstand gestoßen. Die hatte erst
jüngst die Krallen ausgefahren, als es um heimliche
Online-Durchsuchungen ging. Nun ist klar: Auch die weit gefassten
Gesetze, mit denen sich diverse Bundesländer den Einsatz von harmlos
scheinenden Maut-Kontroll-Geräten zur Dauerüberwachung des
Autoverkehrs genehmigt hatten, widersprechen dem Grundgesetz.
Dabei gäbe es wohl wenig Widerspruch, wenn sich die Kripo darauf
beschränken würde, die Technik nach einem Schwerverbrechen gezielt zu
nutzen, um den Fluchtweg des Täters zu verfolgen. Doch die von
Karlsruhe beanstandeten Gesetze hätten eine flächendeckende,
ununterbrochene Kontrolle von Kfz-Kennzeichen ermöglicht. Wer so
handelt, stempelt sämtliche Autofahrer zu potenziellen Verdächtigen.
Dass die mit Juristen bestückten Landesbehörden die Unzulässigkeit
solcher Gesetze nicht von vornherein erkannt hatten, stellt den
Experten ein Armutszeugnis aus. Doch bei den Regelungen, die nun
gekippt wurden, handelt es sich keineswegs um Paragraphen, die von
übereifrigen Beamten entwickelt und blauäugigen Parlamentariern
leichtfertig abgesegnet wurden. Nein, es geht um keine Ausrutscher.
Vielmehr wurden ähnliche Gesetze in Bundesländern durchgewunken, in
denen Union, SPD, aber auch Grüne und FDP in der Regierung sitzen.
Das offenbart einen erschreckend breiten politischen Willen,
Freiheitsrechte einzuschränken - selbst, wenn sich dabei der Kampf um
höhere Sicherheit nur als fadenscheiniger Vorwand erweist. Zum Glück
aber gibt es die Karlsruher Wächter.

Originaltext: Leipziger Volkszeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6351
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Pressekontakt:
Leipziger Volkszeitung
Redaktion

Telefon: 0341/218 11558


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