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Lausitzer Rundschau: Karlsruhe stärkt erneut den Datenschutz Unter Kontrolle

Geschrieben am 11-03-2008

Cottbus (ots) - Die Karlsruher Verfassungsrichter bleiben ihrer
Linie treu. Wenige Tage nach ihrem wegweisenden Urteil zu heimlichen
Computer-Durchsuchungen haben sie jetzt auch der elektronischen
Ausspähung von Millionen Autokennzeichen durch die Polizei enge
Grenzen gesetzt. Eine solche Möglichkeit komplett auszuschließen, wie
es die Kläger am liebsten gehabt hätten, wäre auch unsinnig gewesen.
Denn das ist das Ziel der Kontrollen: Autonummern sollen nur erfasst
werden, wenn sie sich tatsächlich auf den Fahndungslisten etwa wegen
eines Fahrzeugdiebstahls wiederfinden. Ist das nach einem
Datenabgleich nicht der Fall, müssen die Informationen umgehend
gelöscht werden. Dieses Grundprinzip hat Karlsruhe ausdrücklich für
rechtens erklärt. Wem das zu weit geht, der dürfte auch nie ein
Flugzeug betreten. Hier ist die Unschuldsvermutung ebenfalls außer
Kraft gesetzt. Schließlich werden sämtliche Passagiere erst einmal
auf unzulässige Gegenstände untersucht. Zu fragen bleibt allerdings,
warum es gerade auf dem sensiblen Feld der Massenkontrollen bei Autos
einen gesetzlichen Flickenteppich in Deutschland geben muss. Während
Hessen und Schleswig-Holstein jetzt am Pranger stehen, weil nach
ihren Bestimmungen sogar komplette Bewegungsprofile von Autofahrern
möglich waren, haben die obersten Richter das entsprechende Gesetz in
Brandenburg ausdrücklich gelobt. Von der Bundesregierung hieß es
gestern nur, dass das Urteil keine Auswirkungen auf die Bundesebene
habe. Das mag formal stimmen. Warum es keine einheitliche Regelung in
Deutschland gibt, wird sich den Bürgern trotzdem kaum erschließen.

Originaltext: Lausitzer Rundschau
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/47069
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Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
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