Zum Tag der Kriminalitätsopfer am 22. März / WEISSER RING fordert Opferanwalt auf Staatskosten für alle schwer betroffenen Kriminalitätsopfer
Geschrieben am 13-03-2008 |
Mainz (ots) - Wer als Opfer eines Verbrechens vor Gericht seiner Zeugenpflicht nachkommen muss, verdient in besonderem Maße Fürsorge und Schutz. Schwere psychische Belastungen, ausgelöst durch die erneute Konfrontation mit dem Tatgeschehen und dem Täter oder die Sorge vor Attacken seines Verteidigers lassen die Betroffenen nur zu oft ein zweites Mal Opfer werden. Während ein Beschuldigter einen Rechtsanspruch auf einen vom Gemeinwesen getragenen Pflichtverteidiger haben, bleiben die meisten Opfer auf sich alleine gestellt.
Den Forderungen des WEISSEN RINGS wurde bislang zumindest teilweise Rechnung getragen. Demnach muss den Opfern von Sexualstraftaten, versuchten Tötungsdelikten und bei vollendeten Tötungsdelikten den Hinterbliebenen, unabhängig vom Einkommen auf Antrag während des gesamten Verfahrens ein Anwalt im Rahmen der Nebenklage (Opferanwalt) zur Seite gestellt werden.
Doch ist nicht nachvollziehbar, warum z. B. ein Opfer schwerster Misshandlungen oder einer Entführung weiter um seinen Schutz über den Weg der Prozesskostenhilfe betteln solle, obwohl es beim Strafprozess ebenfalls erheblichen psychischen Belastungen ausgesetzt ist, so der Sprecher des WEISSEN RINGS, Helmut K. Rüster. Die Ausweitung dieses notwendigen Persönlichkeitsschutzes schwer betroffener Opfer auch auf weitere Deliktsbereiche ist lange überfällig.
Bei vielen schweren Straftaten kein Anspruch auf staatlich bezahlten Opferanwalt
Der Katalog derjenigen Delikte, bei denen auch ohne Bedürftigkeit bzw. ohne die Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe auf Antrag ein Anwalt beizuordnen ist, ist aus Sicht des WEISSEN RINGES lückenhaft und ergänzungsbedürftig. Wesentliche Teile der schwereren Gewaltkriminalität bleiben ausgeklammert, insbesondere schwere Körperverletzung, Geiselnahme und erpresserischer Menschenraub, Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer. Die Opferschutzorganisation fordert daher, den Verweisungskatalog des § 397 a Abs. 1 Strafprozessordnung entsprechend zu ergänzen. Die Praxiserfahrung zeigt aber auch, dass bei anderen, scheinbar leichteren Delikten, je nach Tatumständen ebenfallsein ganz erhebliches Opferschutzbedürfnis bestehen kann und es unbillig wäre, Betroffene auf die Möglichkeiten der Prozesskostenhilfe zu verweisen. Dies gilt besonders für die Fälle, in denen ein schweres Delikt angezeigt wurde, die Anklage sich aber wegen der Beweislage auf das leichtere beschränkt (z. B. gefährliche Körperverletzung statt versuchtem Mord). Ein Auffangtatbestand würde es ermöglichen, die Beiordnung eines Opferanwaltes auf Staatskosten flexibler und am Opferschutzbedürfnis orientiert handhaben zu können.
So hilft der WEISSE RING Kriminalitätsopfern
Der gemeinnützige Verein WEISSER RING zählt rund 60.000 Mitglieder. Mehr als 3.000 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in bundesweit 420 Außenstellen stehen Kriminalitätsopfern mit Rat und Tat zur Seite. Bundesweites Infotelefon 01803-34 34 34.
Das Hilfsangebot reicht vom menschlichen Beistand und persönlicher Betreuung, Unterstützung im Umgang mit den Behörden über Begleitung zu Gerichtsterminen und Opferzeugenbetreuung bis zu finanziellen Zuwendungen bei tatbedingten Notlagen. Zudem gewährt der WEISSE RING Opfern Rechtsschutz zur Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte im Strafverfahren und bei der Durchsetzung sozialrechtliche Ansprüche, u.a. nach dem Opferentschädigungsgesetz.
Die Mittel für seine Arbeit erhält der WEISSE RING allein aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen, Zuweisungen von Geldbußen sowie testamentarischen Verfügungen. Staatliche Zuschüsse nimmt der Verein nicht in Anspruch.
Spendenkonto WEISSER RING: 34 34 34, Deutsche Bank Mainz, BLZ 550 700 40
Ausführliche Informationen zur Arbeit und zu den rechtspolitischen Forderungen des WEISSEN RINGS unter www.weisser-ring.de.
Der Tag der Kriminalitätsopfer erinnert am 22. März eines jeden Jahres an die Situation der durch Kriminalität und Gewalt geschädigten Menschen, die auf Schutz, praktische Hilfe und Solidarität unseres Gemeinwesens angewiesen sind.
Der WEISSE RING stärkt mit diesem Signal seit vielen Jahren das öffentliche Bewusstsein und fordert Politik, Justiz und Verwaltung zum Handeln auf. Dabei kann er auf dankenswerte Unterstützung der Medien und anderer gesellschaftlichen Kräfte zählen, denen das Schicksal in Not geratener Kriminalitätsopfer nicht einerlei ist.
Inzwischen ist dieser Tag für viele Menschen zu einem weithin sichtbaren Zeichen gesellschaftlicher Verantwortung geworden.
Originaltext: Weisser Ring e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6758 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6758.rss2
Pressesprecher:
Helmut K. Rüster Tel.: 06131/ 83 03 38 Fax: 06131/ 83 03 45 Internet: www.weisser-ring.de E-Mail: info@weisser-ring.de Weberstraße 16 55130 Mainz
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