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Zum Tag der Kriminalitätsopfer am 22. März / WEISSER RING fordert Opferanwalt auf Staatskosten für alle schwer betroffenen Kriminalitätsopfer

Geschrieben am 13-03-2008

Mainz (ots) - Wer als Opfer eines Verbrechens vor Gericht seiner
Zeugenpflicht nachkommen muss, verdient in besonderem Maße Fürsorge
und Schutz. Schwere psychische Belastungen, ausgelöst durch die
erneute Konfrontation mit dem Tatgeschehen und dem Täter oder die
Sorge vor Attacken seines Verteidigers lassen die Betroffenen nur zu
oft ein zweites Mal Opfer werden. Während ein Beschuldigter einen
Rechtsanspruch auf einen vom Gemeinwesen getragenen
Pflichtverteidiger haben, bleiben die meisten Opfer auf sich alleine
gestellt.

Den Forderungen des WEISSEN RINGS wurde bislang zumindest
teilweise Rechnung getragen. Demnach muss den Opfern von
Sexualstraftaten, versuchten Tötungsdelikten und bei vollendeten
Tötungsdelikten den Hinterbliebenen, unabhängig vom Einkommen auf
Antrag während des gesamten Verfahrens ein Anwalt im Rahmen der
Nebenklage (Opferanwalt) zur Seite gestellt werden.

Doch ist nicht nachvollziehbar, warum z. B. ein Opfer schwerster
Misshandlungen oder einer Entführung weiter um seinen Schutz über den
Weg der Prozesskostenhilfe betteln solle, obwohl es beim Strafprozess
ebenfalls erheblichen psychischen Belastungen ausgesetzt ist, so der
Sprecher des WEISSEN RINGS, Helmut K. Rüster. Die Ausweitung dieses
notwendigen Persönlichkeitsschutzes schwer betroffener Opfer auch auf
weitere Deliktsbereiche ist lange überfällig.

Bei vielen schweren Straftaten kein Anspruch auf staatlich
bezahlten Opferanwalt

Der Katalog derjenigen Delikte, bei denen auch ohne Bedürftigkeit
bzw. ohne die Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe auf Antrag ein
Anwalt beizuordnen ist, ist aus Sicht des WEISSEN RINGES lückenhaft
und ergänzungsbedürftig. Wesentliche Teile der schwereren
Gewaltkriminalität bleiben ausgeklammert, insbesondere schwere
Körperverletzung, Geiselnahme und erpresserischer Menschenraub, Raub,
räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer. Die
Opferschutzorganisation fordert daher, den Verweisungskatalog des §
397 a Abs. 1 Strafprozessordnung entsprechend zu ergänzen. Die
Praxiserfahrung zeigt aber auch, dass bei anderen, scheinbar
leichteren Delikten, je nach Tatumständen ebenfallsein ganz
erhebliches Opferschutzbedürfnis bestehen kann und es unbillig wäre,
Betroffene auf die Möglichkeiten der Prozesskostenhilfe zu verweisen.
Dies gilt besonders für die Fälle, in denen ein schweres Delikt
angezeigt wurde, die Anklage sich aber wegen der Beweislage auf das
leichtere beschränkt (z. B. gefährliche Körperverletzung statt
versuchtem Mord). Ein Auffangtatbestand würde es ermöglichen, die
Beiordnung eines Opferanwaltes auf Staatskosten flexibler und am
Opferschutzbedürfnis orientiert handhaben zu können.

So hilft der WEISSE RING Kriminalitätsopfern

Der gemeinnützige Verein WEISSER RING zählt rund 60.000
Mitglieder. Mehr als 3.000 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in bundesweit 420 Außenstellen stehen Kriminalitätsopfern
mit Rat und Tat zur Seite. Bundesweites Infotelefon 01803-34 34 34.

Das Hilfsangebot reicht vom menschlichen Beistand und persönlicher
Betreuung, Unterstützung im Umgang mit den Behörden über Begleitung
zu Gerichtsterminen und Opferzeugenbetreuung bis zu finanziellen
Zuwendungen bei tatbedingten Notlagen. Zudem gewährt der WEISSE RING
Opfern Rechtsschutz zur Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte im
Strafverfahren und bei der Durchsetzung sozialrechtliche Ansprüche,
u.a. nach dem Opferentschädigungsgesetz.

Die Mittel für seine Arbeit erhält der WEISSE RING allein aus
Spenden, Mitgliedsbeiträgen, Zuweisungen von Geldbußen sowie
testamentarischen Verfügungen. Staatliche Zuschüsse nimmt der Verein
nicht in Anspruch.

Spendenkonto WEISSER RING:
34 34 34, Deutsche Bank Mainz, BLZ 550 700 40

Ausführliche Informationen zur Arbeit und zu den rechtspolitischen
Forderungen des WEISSEN RINGS unter www.weisser-ring.de.

Der Tag der Kriminalitätsopfer erinnert am 22. März eines jeden
Jahres an die Situation der durch Kriminalität und Gewalt
geschädigten Menschen, die auf Schutz, praktische Hilfe und
Solidarität unseres Gemeinwesens angewiesen sind.

Der WEISSE RING stärkt mit diesem Signal seit vielen Jahren das
öffentliche Bewusstsein und fordert Politik, Justiz und Verwaltung
zum Handeln auf. Dabei kann er auf dankenswerte Unterstützung der
Medien und anderer gesellschaftlichen Kräfte zählen, denen das
Schicksal in Not geratener Kriminalitätsopfer nicht einerlei ist.

Inzwischen ist dieser Tag für viele Menschen zu einem weithin
sichtbaren Zeichen gesellschaftlicher Verantwortung geworden.

Originaltext: Weisser Ring e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6758
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6758.rss2

Pressesprecher:

Helmut K. Rüster
Tel.: 06131/ 83 03 38
Fax: 06131/ 83 03 45
Internet: www.weisser-ring.de
E-Mail: info@weisser-ring.de
Weberstraße 16
55130 Mainz

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