Deutsche Umwelthilfe muss Gegendarstellungen von Betrugsfilterherstellern nicht veröffentlichen
Geschrieben am 13-03-2008 |
Berlin (ots) - OLG Karlsruhe gibt Berufung der Deutschen Umwelthilfe gegen Veröffentlichung einer Gegendarstellung der Firma Bosal statt - Betrugsfilterhersteller GAT zog wenige Tage vor dem Gerichtstermin seinen Antrag auf Veröffentlichung mehrerer Gegendarstellungen zurück - DUH-Bundesgeschäftsführer Resch: "Der Versuch, die Aufklärungsarbeit der Deutschen Umwelthilfe mit haltlosen Gegendarstellungen zu behindern, ist damit endgültig gescheitert"
13. März 2008: Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hat sich auf ganzer Linie gegen den Versuch der Hersteller von unwirksamen Dieselpartikelfiltern durchgesetzt, über Gegendarstellungen die Aufklärungsarbeit der DUH zu behindern bzw. zu diskreditieren. Nachdem die DUH im August 2007 die Verbraucher erstmals vor unwirksamen Billigfiltern der Hersteller GAT und Bosal warnte, erwirkten diese Firmen vor dem Landgericht Konstanz Gegendarstellungen, die die DUH seitdem auf ihren Internetseiten veröffentlichen musste.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe gab jetzt einer entsprechenden Berufung der DUH gegen ein Urteil des Landgerichts Konstanz statt, das die Veröffentlichung einer Gegendarstellung der Firma Bosal verfügt hatte. Der Betrugsfilter-Hersteller GAT hatte bereits kurz vor einer entsprechenden Entscheidung des OLG Karlsruhe seinen Anspruch auf Gegendarstellung von sich aus zurückgezogen.
"Der dreiste Versuch der Hersteller von Betrugsfiltern, mit sachlich falschen Gegendarstellungen die Aufklärungsarbeit eines Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes zu behindern bzw. zu diskreditieren, ist damit endgültig gescheitert", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Von August bis Oktober 2007 stand die DUH mit ihren Warnungen vor den Betrugsfiltern völlig alleine. In dieser Zeit gelang es GAT und Bosal, durch die in erster Instanz durchgesetzten Gegendarstellungen viele Bürger zu verunsichern, ob die von der DUH ausgesprochenen Warnungen zutreffen, zumal auch die zuständigen Bundesministerien für Umwelt und Verkehr über Monate hinweg wahrheitswidrig behaupteten, ihnen lägen keine Erkenntnisse vor, dass diese Filtersysteme nicht funktionierten".
Die jetzige Entscheidung des OLG Karlsruhe bestätigt erfreulich klar die Rechtsauffassung der Deutschen Umwelthilfe. Allerdings habe das Gericht darauf verzichtet, die grundsätzliche Frage zu klären, ob gegenüber im Internet eingestellten Pressemitteilungen von Verbänden überhaupt ein Gegendarstellungsrecht bestehe. Dies sei jedoch wichtig, um eine Situation zu vermeiden, dass "jede Pressemitteilung im Internet prinzipiell mit Hilfe von Gegendarstellungen neutralisiert werden kann, die nicht einmal sachlich zutreffend sein müssen."
DUH-Anwalt Dr. Remo Klinger erklärte: "Der Versuch der Hersteller mangelhafter Filter, die Öffentlichkeit mit rechtswidrigen Gegendarstellungen in die Irre zu führen, erweist sich spätestens mit dem Karlsruher Urteil als Bumerang."
Die DUH hatte im August 2007 erstmals vergleichende Prüfergebnisse von Dieselpartikelfiltern veröffentlicht und damit den Skandal um funktionsuntüchtige Filtersysteme aufgedeckt. Die Umweltorganisation nannte dabei auch die Namen der Hersteller GAT, Bosal, Tenneco Walker und Ernst, deren Nachrüstfilter sich als nicht ausreichend wirksam erwiesen hatten. Mindestens 40.000 dieser Betrugsfilter waren - steuerlich mit 330 Euro gefördert - in die Fahrzeuge ahnungsloser Autofahrer eingebaut worden. Die Hersteller GAT und Bosal hatten die DUH nach der Erstveröffentlichung mit Gegendarstellungen und weiteren Klagedrohungen überzogen. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass die DUH in allen Punkten sachlich richtig lag und zudem seit Herbst 2006 im Bundesumweltministerium ein Fachgutachten rechtswidrig unter Verschluss gehalten wurde, das bereits damals die mangelnde Wirksamkeit des GAT-Filters belegte. Dessen Veröffentlichung setzte die DUH Ende November 2007 über einen Entscheid des VG Dessau durch.
Der Dieselfilterskandal dauert an, weil eine von der Bundesregierung mit ausgehandelte, nach Auffassung der DUH rechtswidrige "Kulanzregelung" die steuerlichen Vorteile selbst für die Filtersysteme weiter zusagt, die durch Fälschung und Manipulation der Prüfprotokolle durch das Unternehmen GAT eine "Allgemeine Betriebserlaubnis" erhalten hatten.
Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2
Pressekontakt: Für Rückfragen: Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Mobil: 01713649170, Fax.: 0302400867-19, E-Mail: resch@duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 03024008670, Mobil: 01715660577, Fax: 030240086719, E-Mail: rosenkranz@duh.de
Dr. Remo Klinger, Rechtsanwälte Geulen & Klinger, Schaperstraße 15, 10719 Berlin, Tel.: 0308847280, Fax: 03088472810, E-Mail: klinger@geulen.com
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