Gehb: Keine Änderung beim Geschwisterinzest
Geschrieben am 13-03-2008 |
Berlin (ots) - Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Strafbarkeit des Geschwisterinzests erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist zu begrüßen, weil der primäre Schutz von Ehe und Familie im vorliegenden Fall erfreulicherweise verfassungsrechtlich nicht beanstandet wurde. Auch die Union sieht wie das Bundesverfassungsgericht die lebenswichtige Funktion der Familie für die menschliche Gemeinschaft, wie sie in Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz zugrunde liegt, entscheidend dadurch gestört, wenn das vorausgesetzte Ordnungsgefüge durch inzestuöse Beziehungen ins Wanken gerät.
Nach der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sieht die CDU/CSU-Bundestagsfraktion keine Notwendigkeit zu einer Änderung der Strafbarkeit des Geschwisterinzests.
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