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Hüppe: Pflegereform positiv für Menschen mit Behinderungen

Geschrieben am 14-03-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Abstimmung im Plenum des
Deutschen Bundestages über das Gesetz zur strukturellen
Weiterentwicklung der Pflegeversicherung erklärt der Beauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit
Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Die Pflegereform bringt eine Reihe von Verbesserungen für Menschen
mit Behinderungen und Pflegebedürftige.

Wesentlicher Fortschritt des Gesetzes ist die finanzielle
Aufstockung der Betreuungskosten für Menschen mit einer erheblich
eingeschränkten Alltagskompetenz, die bislang keine Pflegestufe
hatten. Hierzu gehören nicht nur Demenzerkrankte, sondern auch
Menschen mit einer sogenannten "geistigen" Behinderung. Anstatt 460
Euro Betreuungskosten jährlich können Menschen mit eingeschränkter
Alltagskompetenz nun bis zu 200 Euro pro Monat erhalten.

Familien mit behinderten und pflegebedürftigen Kindern werden
durch die Reform der Pflegeversicherung mehr entlastet. Künftig
können behinderte und pflegebedürftige Kinder bei Fehlen von
kindgerechten Pflegeplätzen im Rahmen der Kurzzeitpflege auch bei der
Unterbringung in Einrichtungen der Behindertenhilfe Leistungen der
Pflegeversicherung erhalten.

Mit der sogenannten Pflegezeit wird die Situation pflegender
berufstätiger Angehöriger deutlich verbessert. Zudem können mehr
pflegebedürftige Menschen länger in ihrer häuslichen gepflegt werden.
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die sich um pflegebedürftige
Angehörige kümmern, haben nun einen Anspruch auf eine bis zu
sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit mit
anschließender Rückkehrmöglichkeit. Darüber hinaus kann es in akuten
Fällen eine Freistellung von der Arbeit bis zu zehn Tagen geben.
In einem Entschließungsantrag haben die Koalitionsparteien die
Bundesregierung aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, in
Modellprojekten die Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets auch in
der Pflegeversicherung unter Aufhebung der bisherigen Gutscheinlösung
zu untersuchen. Bisher steht vor allem das Pflegegeld als
Budgetleistung zur Verfügung. Die Pflegesachleistung hingegen wird in
Form von Gutscheinen ausgegeben.

Die Union hat sich bei der Reform der Pflegeversicherung massiv
dafür eingesetzt, dass Leistungen der Pflegeversicherung an die
Bedürfnisse pflegebedürftiger, behinderter und älterer Menschen
angepasst werden. Erstmals seit dem die Pflegeversicherung 1995 unter
einer unionsgeführten Regierung eingeführt wurde, werden die
Leistungen der Pflegeversicherung spürbar angehoben.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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