Börnsen/Grindel: Klare, neue Akzente in der Kulturförderung nach dem Bundesvertriebenengesetz
Geschrieben am 17-03-2008 |
Berlin (ots) - Anlässlich der Erörterung der letzten beiden Berichte der Bundesregierung zu ihrer Arbeit nach § 96 Bundesvertriebenengesetz im Ausschuss für Kultur und Medien erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB und der zuständige Berichterstatter, Reinhard Grindel MdB:
Die Kulturförderung nach § 96 Bundesvertriebenengesetz ist und bleibt ein wichtiges kulturpolitisches Handlungsfeld. Wir begrüßen, dass die Mittel im Bundeshaushalt nach Jahren rot-grüner Streichkonzerte wieder angehoben worden sind. Während es allerdings in den Jahrzehnten nach dem Inkrafttreten des Gesetzes 1953 in erster Linie um die erfolgreiche Integration von Millionen von Flüchtlingen und Vertriebenen in Deutschland ging, werden nun neue klare Akzente gesetzt. Der Beitritt unserer Nachbarländer aus Ost- und Mitteleuropa zur Europäischen Union 2004 bietet die einzigartige Gelegenheit, bei der Kulturförderung nach dem Bundesvertriebenengesetz die Zusammenarbeit mit den östlichen Nachbarn zu intensivieren. Miteinander, nicht gegeneinander ist die Devise. Diesem Grundsatz fühlen sich die in der Kulturarbeit Aktiven im Bereich der Vertriebenenarbeit auch verpflichtet.
Damit wird nicht nur das kulturelle Erbe der Vertriebenen und Flüchtlinge in ihren ehemaligen Heimatgebieten erhalten, sondern auch die Aussöhnung weiter vorangetrieben. Zu nennen sind als Bereiche der internationalen Kooperation insbesondere: Eine kulturelle Breitenarbeit, die sich mit Seminaren oder Publikationen an die Erlebnisgeneration, aber vor allem auch die jungen Menschen wendet, die Vernetzung der geförderten wissenschaftlichen Institutionen mit ihren Partnereinrichtungen in Ost-, Mittel- und Südosteuropa oder die Zusammenarbeit bei der Restaurierung von Kulturdenkmälern vor Ort.
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