Märkische Oderzeitung: Die Märkische Oderzeitung kommentiert den Fall eines Sexualstraftäters, der wegen Versäumnisses eines Gerichts auf freien Fuß gekommen ist:
Geschrieben am 18-04-2008 |
Frankfurt/Oder (ots) - Wenn ein Mann von den bisherigen 49 Jahren seines Lebens 22 Jahre wegen diverser sexueller Missbrauchsdelikte in Haft saß und sich dort standhaft jeder Therapie verweigerte, muss man ihn im Falle seiner Freilassung als tickende Zeitbombe für seine Umwelt betrachten. Und weil in der Verfassung kein Grundrecht auf Freiheit lebender Zeitbomben verbürgt ist, gehört ein solcher Mann weggesperrt. In Sicherungsverwahrung. Bis ans Ende seiner Tage oder bis zu dem Zeitpunkt, von dem an mit größtmöglicher Wahrscheinlichkeit keine Bedrohung durch ihn mehr zu erwarten ist.
Das Landgericht Neuruppin hat diesen Schritt im Fall des Barnimers Werner K. versucht, aber der Bundesgerichtshof ist ihm in den Arm gefallen - weil das Landgericht in Frankfurt (Oder) versagt, seine Arbeit verweigert und damit den brutalen Straftäter wieder auf die Menschheit losgelassen hat. Wie schläft es sich als Richter mit dem Gedanken an die Mädchen und Frauen, die jetzt bedroht sind? +++
Originaltext: Märkische Oderzeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55506 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55506.rss2
Pressekontakt: Märkische Oderzeitung CvD Telefon: 0335/5530 563 cvd@moz.de
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