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Märkische Oderzeitung: Die Märkische Oderzeitung kommentiert den Fall eines Sexualstraftäters, der wegen Versäumnisses eines Gerichts auf freien Fuß gekommen ist:

Geschrieben am 18-04-2008

Frankfurt/Oder (ots) - Wenn ein Mann von den bisherigen 49 Jahren
seines Lebens 22 Jahre wegen diverser sexueller Missbrauchsdelikte in
Haft saß und sich dort standhaft jeder Therapie verweigerte, muss man
ihn im Falle seiner Freilassung als tickende Zeitbombe für seine
Umwelt betrachten. Und weil in der Verfassung kein Grundrecht auf
Freiheit lebender Zeitbomben verbürgt ist, gehört ein solcher Mann
weggesperrt. In Sicherungsverwahrung. Bis ans Ende seiner Tage oder
bis zu dem Zeitpunkt, von dem an mit größtmöglicher
Wahrscheinlichkeit keine Bedrohung durch ihn mehr zu erwarten ist.

Das Landgericht Neuruppin hat diesen Schritt im Fall des Barnimers
Werner K. versucht, aber der Bundesgerichtshof ist ihm in den Arm
gefallen - weil das Landgericht in Frankfurt (Oder) versagt, seine
Arbeit verweigert und damit den brutalen Straftäter wieder auf die
Menschheit losgelassen hat. Wie schläft es sich als Richter mit dem
Gedanken an die Mädchen und Frauen, die jetzt bedroht sind? +++

Originaltext: Märkische Oderzeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55506
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55506.rss2

Pressekontakt:
Märkische Oderzeitung
CvD

Telefon: 0335/5530 563
cvd@moz.de


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