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Der Tagesspiegel: Unterlagenbeauftragte Birthler verteidigt Namensnennung von Stasi-Spitzeln - "Verrat ist nicht geschützt"

Geschrieben am 21-04-2008

Berlin (ots) - Berlin. Vor dem Urteil des Landgerichts Zwickau zur
Veröffentlichung von Klarnamen früherer Stasi-Spitzel hat die
Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, die
Namensnennung verteidigt. "Der Verrat ist nicht geschützt. Es ist
eine klare Entscheidung des Gesetzgebers, dass Aufarbeitung nicht
anonym erfolgt, dass der Verrat benannt wird und die, die früher für
das MfS arbeiteten, nicht anonym bleiben. Das Stasiunterlagengesetz
ist in dieser Hinsicht deutlich, das hat der Gesetzgeber ausdrücklich
so gewollt", sagte Birthler dem Tagesspiegel (Dienstag-Ausgabe). "Was
die Stasi im Leben von Menschen angerichtet hat, war das Werk von
Menschen und hatte Gesichter und Namen", sagte Birthler weiter. Seit
Anfang der 90er Jahre seien in der Stasi-Unterlagenbehörde rund
320.000 Auskünfte über Klarnamen von Stasi-Spitzeln erteilt worden
und es habe weder Hexenjagd noch Selbstjustiz gegeben. Auch der IM
Schubert, über den das Landgericht am Dienstag befinden wird, werde
sich nicht als Opfer stilisieren können. Dass das Gericht diesem
"dreisten Versuch" nicht folge, sei für die Opfer auch anderer IMs
"ein sehr wichtiges Signal".

Für Fragen wenden Sie sich bitte an den Tagesspiegel, Ressort
Politik, Telefon 030/26009-295.

Originaltext: Der Tagesspiegel
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/2790
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_2790.rss2

Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de
 


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