Urteil: VdR begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Geschrieben am 30-07-2008 |
Bonn/Karlsruhe (ots) -
Aufhebung der Rauchverbote in der getränkegeprägten Kleinraum-Gastronomie stärkt Freiheitsrechte der Gastronomen
In Baden-Württemberg und Berlin darf in Einraum-Gaststätten zunächst wieder geraucht werden. Vorausgesetzt, sie sind als "Raucherkneipe" gekennzeichnet. Das entschied heute das Bundesverfassungsgericht in seinem Grundsatzurteil. Drei Gastronomen aus Berlin und Baden-Württemberg hatten Verfassungsbeschwerde eingereicht und Ausnahmeregelungen für Einraum-Kneipen gefordert. Ihr Urteil begründeten die Richter mit der besonderen wirtschaftlichen Situation von Einraum-Gaststätten.
Künftig soll das Rauchen in extra gekennzeichneten Einraum-Gaststätten (bis zu 75 qm) zunächst bis 31.12.2009 wieder erlaubt sein. Ebenso erhalten Diskothekeninhaber in Baden-Württemberg die Möglichkeit, Raucherräume einzurichten, jedoch darf diese keine Tanzfläche beinhalten. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts verwiesen in ihrem Urteil auf die besondere wirtschaftliche Situation von Einraumgaststätten, unterstrichen jedoch die Notwendigkeit des Nichtraucherschutzes. Trotzdem darf der Schutzanspruch andere Rechte nicht unverhältnismäßig einschränken.
Franz-Peter Marx, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) begrüßte diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: "Mit ihrem Urteil haben die Verfassungsrichter einen pragmatischen und ausgleichenden Weg zwischen dem Nichtraucherschutz und den Interessen von Gastronomie und Gästen aufgezeichnet." Die Kennzeichnungspflicht für Rauchergaststätten wahrt auch die Interessen der Nichtraucher, so Marx weiter. "Der Nichtraucherschutz ist und bleibt eine verantwortungsvolle und wichtige Aufgabe von Politik und Gesellschaft. Trotzdem muss die persönliche Freiheit der Gastronomen und der Gäste geachtet werden. Eine zu hohe Verbotskultur fördert nur den Unmut anstatt ein friedliches Miteinander von Gastwirten, Rauchern und Nichtrauchern.
Die Entscheidung des obersten deutschen Gerichts ist rechtskräftig und für alle Gerichte sowie Behörden bindend. Insgesamt 27 Klagen sind bislang beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Für sie könnte das heutige Urteil Exemplarcharakter haben. Mit weiteren Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zu den Nichtraucherschutzbestimmungen ist bis Jahresende zu rechnen.
Originaltext: Verband der deutschen Rauchtabakindustrie Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55305 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55305.rss2
Kontakt: Verband der deutschen Rauchtabakindustrie RA Franz Peter Marx (HGF) Rheinallee 25b 53173 Bonn
Tel.: 0228-93446-0 Mobil: 0171/6562624 E-Mail: f.p.marx@verband-rauchtabak.de
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