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Liebe, Luft und Lauflernschuhe - Für ca. 9 Millionen Kinder zahlt die Familienkasse Kindergeld und Kinderzuschlag

Geschrieben am 17-09-2008

Nürnberg (ots) - Deutscher Weltkindertag am 20.09.2008

Kinder brauchen vor allem Liebe. Aber nicht nur - sie brauchen
auch Schuhe, Wassermalkästen, Ritterburgen, Mäntel, Fahrkarten und
vieles, vieles mehr. Für all diese Ausgaben, die auf Eltern
unweigerlich zukommen, zahlt die Familienkasse der Bundesagentur für
Arbeit seit 1961 im Auftrag des Bundes das Kindergeld. In manchen
Fällen gewährt der Staat zusätzlich zum Kindergeld auch noch den so
genannten Kinderzuschlag.
Wann gibt es Kindergeld?
Kindergeld gibt es für folgende Kinder:
- Kinder bis 18 Jahren
- Kinder in (Berufs-)Ausbildung oder ohne Ausbildungsplatz bis 25
Jahre
- arbeitslose und Arbeit suchende Kinder bis 21 Jahre
- behinderte Kinder

Bedingung bei Kindern über 18 Jahre: Das Jahreseinkommen des
Kindes liegt unter dem Existenzminimum von 7680 Euro.
Wann gibt es Kinderzuschlag?
Eltern haben Anspruch auf Kinderzuschlag für unverheiratete Kinder
unter 25 Jahre, die in ihrem Haushalt leben, wenn
- für diese Kinder Kindergeld bezogen wird,
- die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze
(bei Elternpaaren in Höhe von 900 Euro und bei Alleinerziehenden in
Höhe von 600 Euro) erreichen,
- das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die
Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt und
- der Bedarf der Familie durch Zahlung von Kinderzuschlag und ggf.
Wohngeld gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld
II/ Sozialgeld besteht.

Der Kinderzuschlag beträgt für jedes zu berücksichtigende Kind
jeweils bis zu 140 Euro monatlich.
Ausgaben der Familienkassen

Im Jahr 2007 zahlten die Familienkassen fast 30 Milliarden Euro
Kindergeld und Kinderzuschlag an Eltern und Alleinerziehende aus.
Davon profitierten rund 9 Millionen Kinder und deren Eltern, zusammen
mehr als 15 Millionen Menschen.
Sicher decken Kindergeld und Kinderzuschlag bei weitem nicht die
Kosten, die den Eltern durch ein Kind entstehen. Trotzdem sind sie
eine willkommene und spürbare finanzielle Unterstützung. Die
Statistik weiß, dass der Lebensstandard von Paaren mit Kindern um
einiges niedriger ist, als der von Paaren, die keine Kinder haben.
Kein Wunder - muss doch hier das Einkommen durch mehr
Familienmitglieder geteilt werden.

Haben Sie Fragen zur Arbeit der Familienkasse, zu Kindergeld oder
Kinderzuschlag? Rufen Sie uns an unter Tel. 0911-1792218 oder senden
Sie uns eine E-Mail an die Adresse zentrale.presse@arbeitsagentur.de

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6776
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6776.rss2

Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487


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