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"Handwerksbetriebe nicht durch neue Erbschaftssteuerregelung gefährden" / Kolpingwerk Deutschland sieht Probleme für Betriebe bei einer Erhöhung der Steuer

Geschrieben am 10-10-2008

Berlin/Köln (ots) - "Mit großer Sorge beobachtet das Kolpingwerk
die besondere Situation der Klein- und Mittelbetriebe im Handwerk,
bei denen im Erbfall in der Regel das Betriebsvermögen mit dem
Kapital in der Immobilie und dem Grundstück eng verbunden ist",
erklärte der Kolping Bundesvorsitzende Thomas Dörflinger MdB in
Berlin. Die Situation, dass in vielen Kleinbetrieben im Handwerk das
Eigenkapital im Betrieb stecke und es ohnehin oftmals schwierig sei
Nachfolger für die Handwerksunternehmen zu finden, dürfe, so
Dörflinger, durch die Erhöhung der Erbschaftssteuer nicht dahingehend
verschärft werden, dass in der Konsequenz Erbschaften ausgeschlagen
werden.

Die Neuregelung der gesetzlichen Regelungen zur Erbschaftssteuer
ist notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht im
vergangenen Jahr das Bewertungsverfahren zur Ermittlung der
Erbschaftssteuer für verfassungswidrig erklärt hat. Das Gericht sah
eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei der Besteuerung
von Kapital und Immobilien als gegeben an. Es hat den
Bundesgesetzgeber aufgefordert bis Ende 2008 eine Neuregelung zu
schaffen.

Das Kolpingwerk setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass die
Bedürfnisse des Handwerks mit Blick auf die Vielzahl der angebotenen
Arbeits- und Ausbildungsplätze und die darin zum Ausdruck kommende
Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung besonders berücksichtigt
werden müssen. "Die Erbschaftssteuerreform darf weder zu
bürokratischen Hemmnissen noch zu weiteren finanziellen Belastungen
führen, die die Handwerksbetriebe an die finanzielle Schmerzgrenze
führen und Arbeits- und Ausbildungsplätze gefährden", betonte
Dörflinger.

Im Einklang mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks stellt
das Kolpingwerk Deutschland in der aktuellen Debatte folgende
Forderungen auf:

- Übergabe von Handwerksbetrieben unbürokratisch und ohne
(weitere) finanzielle Belastungen
- Verkürzung der Haltefrist von 15 auf 10 Jahre
- anteilige Steuerentlastung für jedes Jahr der Fortführung des
Betriebes
- einen angemessenen Abschlag der steuerlichen Bemessungsgrundlage
von bis zu 85% bei Erhalt der Lohnsumme von mindestens 70%.

Das Kolpingwerk ist langjähriger Partner des Handwerks und wirkt
kompetent in der wirtschaftlichen Selbstverwaltung des Handwerks mit.
"Das hohe handwerkspolitische Ansehen des Kolpingwerkes kam jüngst im
Ergebnis der ersten Handwerkskammerurwahl seit Gründung der
Bundesrepublik Deutschland in Magdeburg zum Ausdruck. Das Kolpingwerk
Deutschland sieht sich durch dieses Ergebnis in seinem Anspruch
gestärkt, den Wirtschaftszweig Handwerk als katholischer
Sozialverband im Sinne der christlichen Gesellschaftslehre
mitzugestalten", betonte Thomas Dörflinger.

Originaltext: Kolpingwerk Deutschland gGmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52043
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_52043.rss2

Pressekontakt:
Kolpingwerk Deutschland
Heinrich Wullhorst
Pressesprecher
Kolpingplatz 5-11
50667 Köln
Tel: (0221) 20701-241
Mobil: (0172) 5604303
E-Mail: heinrichwullhorst@kolping.de
Homepage: www.kolping.de


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