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ADAC-Marktübersicht "Neuwagen mit Partikelfilter" transportiert Fehlinformationen über Diesel-Smart

Geschrieben am 14-06-2006

Berlin (ots) - 14. Juni 2006: Die irreführende Werbung der
DaimlerChrysler-Tochter Smart für den Diesel-Smart ForTwo cdi trägt
Früchte. In der aktuellen "Marktübersicht Neuwagen mit
Partikelfilter" des Allgemeinen Deutschen Automobilclub Deutschland
(ADAC, Stand: 06/06) wird der Diesel-Smart fortwo cdi fälschlich in
der Liste von Fahrzeugen mit "geschlossenem" Filtersystem und einem
"Partikelrückhaltegrad von mehr als 99%" aufgeführt.

Diese Aufnahme des Smart ForTwo cdi in die ADAC-Marktübersicht
Neuwagen mit Partikelfilter ist definitiv falsch. In Wirklichkeit
besitzt der Zweisitzer Diesel-Smart keinen Partikelfilter, sondern
wird mit einem ungeregelten so genannten PM Kat ausgeliefert. Damit
erreicht er nur knapp die derzeitige Mindestnorm für Russpartikel bei
Neufahrzeugen (25 mg PM/km; Euro-4) und liegt um mehr als das
Vierfache über der zukünftigen Euro-5-Norm (5 mg PM/km). Die in
deutschen Neuwagen heute üblichen Russpartikelfilter schaffen dagegen
Emissionswerte, die unter der Nachweisgrenze von derzeit etwa 1 mg
PM/km liegen. Die Fehleintragung des schmutzigen Diesel-Smart in der
insbesondere im Internet viel genutzten ADAC-Marktübersicht verstärkt
nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) die von der
DaimlerChrysler-Tochter Smart betriebene Irreführung von Bürgern, die
einen sauberen Diesel-Pkw kaufen wollen.

"Wir fordern den ADAC auf, die falsche Angabe über den
Diesel-Smart fortwo cdi unverzüglich zu korrigieren und ihn von der
Liste der sauberen Diesel-Pkw zu streichen", sagte
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Der ADAC sei gut beraten, "in
Zukunft technische Angaben der Autohersteller akribisch zu prüfen,
bevor offizielle Firmeninformationen blauäugig in eigene
Publikationen übernommen werden. Wir sind überrascht, dass der ADAC
den Automobilbauern offensichtlich blind vertraut und bei den für die
Verbraucher äußerst wichtigen Marktübersichten den Fehlinformationen
von DaimlerChrysler auf den Leim geht ".

Im Gegensatz zur ADAC-Liste taucht der Smart ForTwo beim
ökologisch orientierten Verkehrsclub Deutschland (VCD) in einer
vergleichbaren Marktübersicht über derzeit lieferbare Diesel-Pkw mit
Partikelfilter nicht auf (www.vcd.org/partikelfilter.html). Resch:
"Das Beispiel zeigt, dass eine gewisse Distanz zu den
Werbebotschaften der Autohersteller, die den VCD auszeichnet,
offenbar nicht schaden kann".

Die DUH wirft der DaimlerChrysler Tochter Smart vor, mit der
fälschlich behaupteten serienmäßigen Ausstattung des Smart ForTwo
coupé cdi mit Dieselpartikelfilter seine Kunden zu täuschen und sich
so rechtswidrig einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Käufer des
Smart ForTwo cdi müssen nach den Mitte Mai veröffentlichten Plänen
der Bundesregierung zur Förderung sauberer Diesel-Pkw ab 2007 bei der
erstmaligen Zulassung des Kleinwagen sogar eine Strafsteuer in Höhe
von 300 Euro und ab 2008 außerdem eine um 40 Euro erhöhte Kfz-Steuer
zahlen. Hinzu käme ein überdurchschnittlicher Wertverlust auf dem
Gebrauchtwagenmarkt. Deshalb hat die DUH die Smart GmbH in der
vergangenen Woche abgemahnt und zur Unterzeichung einer
Unterlassungserklärung aufgefordert. Noch heute wird die DUH den
Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der
rechtswidrigen Werbung für den Diesel-Smart fortwo cdi beim
zuständigen Landgericht Stuttgart beantragen.

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22521
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e. V. - Bundesgeschäftsführer,
Hackescher Markt 4,
10178 Berlin; Tel.: Mobil.: 0171 3649170, Fax.: 030 258986-19,
E-Mail: resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e. V. - Leiter Politik,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030
258986-19, Mobil: 0171 5660577,
E-Mail: rosenkranz@duh.de


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