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Deutscher Fachjournalisten-Verband appelliert an Bundesrat: Keine Zustimmung zu BKA-Gesetz

Geschrieben am 27-11-2008

Berlin (ots) - Das "Gesetz zur Abwehr von Gefahren des
internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt", kurz
BKA-Gesetz, ist am 12.11.2008 durch den Bundestag verabschiedet
worden. Morgen haben die 69 Mitglieder des Bundesrats darüber zu
entscheiden, ob sie dem Gesetz zustimmen.

Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) appelliert an die
Mitglieder des Bundesrates, dem Gesetz ihre Zustimmung zu verweigern.
In den vergangenen Tagen hatten sich noch keine klaren
Mehrheitsverhältnisse in der Länderkammer abgezeichnet.

Investigativer Journalismus ist - so unterstreicht der Verband -
als Grundsäule einer jeden Mediendemokratie auf den Schutz seiner
Informanten angewiesen. Durch die Vorratsdatenspeicherung werden
potenzielle Informanten abgeschreckt, sich mit vertraulichen
Informationen an Journalisten zu wenden. Dieser Effekt wird durch das
BKA-Gesetz nochmals verschärft. Im Rahmen der ebenfalls kürzlich
beschlossenen Online-Durchsuchung können sogar Datenträger von
Journalisten unbemerkt kopiert und ausgewertet werden.

Mit dem neuen Gesetz würde das Bundeskriminalamt mit weit
reichenden Befugnissen ausgestattet, die es ermöglichen, Journalisten
zu überwachen, ohne dass diese für die spezifische Gefahr
verantwortlich sind. Hat die einfache Verhältnismäßigkeitsprüfung,
die im Gesetz vorgesehen ist, ein positives Ergebnis, könnte das BKA
Telefongespräche abhören, E-Mail-Verkehr aufzeichnen und auf
Kommunikationsdaten der letzten sechs Monate zugreifen.

Die Bundestagsabgeordneten haben sich im Gesetz selbst von der
Überwachung ausgenommen. Ebenfalls von der Überwachung ausgeschlossen
sind Geistliche und Strafverteidiger. Weshalb Journalisten, denen
gesetzlich auch ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht, nicht
geschützt werden, ist für den DFJV nicht nachvollziehbar. Das
BKA-Gesetz würde eine weitere Aushöhlung der Pressefreiheit
darstellen.

Sollte der Bundesrat das Gesetz nicht ablehnen, hofft der Verband
darauf, dass das Bundesverfassungsgericht seine am 06.11.2008
gezeigte Haltung zur Vorratsdatenspeicherung konsequent weiterführt
und alle Gesetze, die die Pressefreiheit dezimieren, wieder
revidiert.

Über den DFJV

Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) ist der Berufsverband
für Journalisten, die sich auf ein Ressort oder ein Themengebiet
spezialisiert haben. Dabei versteht er sich zugleich als Sprachrohr,
Anwalt, Berater und Dienstleister für Journalisten. So bietet er
seinen über 9.000 Mitgliedern unter anderem Leistungen wie Beratung,
Networking und ein Auftrags- und Jobportal. Er veranstaltet den
jährlichen Deutschen Fachjournalisten-Kongress und gibt die
Publikation "Fachjournalist" heraus.

Mehr Informationen unter: www.dfjv.de

Originaltext: DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50854
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50854.rss2

Pressekontakt:
Thomas Dreesen
Vorstand
DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband AG
Hegelplatz 1
10117 Berlin
Tel. 030 / 81 00 36 883
Sek. 030 / 81 00 36 880
Fax: 030 / 81 00 36 889
www.DFJV.de
AG Charlottenburg HRB 104390 B
Steuer-Nr. 37/140/22688
Vorstand: Thomas Dreesen
Präsident: Prof. Dr. Siegfried Quandt
Aufsichtsratsvors.: Heinrich Ackermann


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