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Bernhardt: Erbschaftsteuerreform deutlich verbessert

Geschrieben am 27-11-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der 2/3. Lesung des
Erbschaftsteuerreformgesetzes am 27. November 2008 im Deutschen
Bundestag erklärt der finanzpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB:

Der Einsatz der Union hat sich gelohnt. Nach zweijährigen
intensiven Beratungen haben wir im Interesse der Familien und der
mittelständischen Wirtschaft wichtige Verbesserungen gegenüber dem
Gesetzentwurf der Bundesregierung durchsetzen können. Die Übertragung
von Eigentum auf die nächste Generation wird auch in Zukunft in den
meisten Fällen ohne Erbschaftsteuerbelastungen möglich sein.

Wir haben durchgesetzt, dass das selbstgenutzte Familienheim
künftig steuerfrei an Ehegatten und Kinder sowie an Kinder von
verstorbenen Kindern vererbt werden kann. Zusätzlich werden die
persönlichen Freibeträge deutlich heraufgesetzt, in der Steuerklasse
I bei Ehegatten auf 500.000 EUR, bei den Kindern auf 400.000 EUR, bei
Enkelkindern auf 200.000 EUR, bei Eltern auf 100.000 EUR und bei
Personen in der Steuerklasse II und III auf 20.000 EUR.
Ebenfalls haben wir erreicht, dass Unternehmen künftig auf die
nächste Generation übertragen werden können, ohne dass in die
Substanz des Unternehmens eingegriffen und Arbeitsplätze gefährdet
werden. Bei Betrieben, die 10 Jahre fortgeführt werden, entfällt die
Erbschaftsteuer ganz, wenn die Lohnsumme insgesamt im Durchschnitt
gehalten und die Verwaltungsvermögensgrenze von 10 Prozent nicht
überschritten wird. Bei einer Behaltensfrist von 7 Jahren und einer
Beibehaltung der Lohnsumme von insgesamt im Durchschnitt rd. 93
Prozent werden 85 Prozent des Betriebsvermögens verschont, wenn das
Verwaltungsvermögen 50 Prozent nicht übersteigt. In beiden Fällen
gibt es keine sog. Fallbeilregelung. Bei der Lohnsumme wird auf eine
Indexierung verzichtet und es kommt bei einer Nichteinhaltung nur zu
einer Soweit-Nachversteuerung. Betriebe mit bis zu 10 Arbeitnehmern
sind von der Lohnsummenregelung ohnehin befreit.

Darüber hinaus haben wir eine Reihe weiterer Verbesserungen
erzielt. Beispielsweise können künftig auch verpachtete
landwirtschaftliche Flächen und Wohnungsunternehmen in die
Verschonung einbezogen werden. Im Hinblick auf die
Betriebsverpachtung im Ganzen und bei Verpachtungen von Grundstücken
im Konzern sind ebenfalls Erleichterungen vorgesehen. Um in Erbfällen
eine unangemessene Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer
zu vermeiden, wird eine Anrechnungsmöglichkeit eingeführt. Bei der
Bewertung von Unternehmen besteht ein fester Kapitalisierungsfaktor
nur beim optionalen sog. vereinfachten Verfahren. Auch ist für selbst
genutzte Wohnimmobilien künftig eine besondere Stundungsmöglichkeit
vorgesehen.

Des Weiteren hatten wir uns auch für eine steuerliche
Besserstellung von Geschwistern, Nichten und Neffen in der
Steuerklasse II eingesetzt. Auch wenn bei diesem Personenkreis zwar
nicht dieselben Unterhalts- und Haftungspflichten wie bei den engeren
Verwandten in gerader Linie bestehen, wäre für uns hier eine
Besserstellung gegenüber der Steuerklasse III wünschenswert gewesen.
Zwar konnte der Freibetrag für Personen der Steuerklasse II von
bisher 10.300 EUR auf 20.000 EUR erhöht werden. Wir hätten hier gerne
jedoch auch niedrigere Steuersätze beschlossen. Hier konnten wir mit
den Sozialdemokraten leider keine Verständigung erzielen. Wir werden
dieses Anliegen im Blick behalten.

Der Abschluss im Bundesrat ist für den 5. Dezember 2008
vorgesehen. Nach Zustimmung des Bundesrats und Ausfertigung durch den
Bundespräsidenten kann die Neuregelung dann rechtzeitig am 1. Januar
2009 in Kraft treten.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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