Bernhardt: Erbschaftsteuerreform deutlich verbessert
Geschrieben am 27-11-2008 |
Berlin (ots) - Anlässlich der 2/3. Lesung des Erbschaftsteuerreformgesetzes am 27. November 2008 im Deutschen Bundestag erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB:
Der Einsatz der Union hat sich gelohnt. Nach zweijährigen intensiven Beratungen haben wir im Interesse der Familien und der mittelständischen Wirtschaft wichtige Verbesserungen gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung durchsetzen können. Die Übertragung von Eigentum auf die nächste Generation wird auch in Zukunft in den meisten Fällen ohne Erbschaftsteuerbelastungen möglich sein.
Wir haben durchgesetzt, dass das selbstgenutzte Familienheim künftig steuerfrei an Ehegatten und Kinder sowie an Kinder von verstorbenen Kindern vererbt werden kann. Zusätzlich werden die persönlichen Freibeträge deutlich heraufgesetzt, in der Steuerklasse I bei Ehegatten auf 500.000 EUR, bei den Kindern auf 400.000 EUR, bei Enkelkindern auf 200.000 EUR, bei Eltern auf 100.000 EUR und bei Personen in der Steuerklasse II und III auf 20.000 EUR. Ebenfalls haben wir erreicht, dass Unternehmen künftig auf die nächste Generation übertragen werden können, ohne dass in die Substanz des Unternehmens eingegriffen und Arbeitsplätze gefährdet werden. Bei Betrieben, die 10 Jahre fortgeführt werden, entfällt die Erbschaftsteuer ganz, wenn die Lohnsumme insgesamt im Durchschnitt gehalten und die Verwaltungsvermögensgrenze von 10 Prozent nicht überschritten wird. Bei einer Behaltensfrist von 7 Jahren und einer Beibehaltung der Lohnsumme von insgesamt im Durchschnitt rd. 93 Prozent werden 85 Prozent des Betriebsvermögens verschont, wenn das Verwaltungsvermögen 50 Prozent nicht übersteigt. In beiden Fällen gibt es keine sog. Fallbeilregelung. Bei der Lohnsumme wird auf eine Indexierung verzichtet und es kommt bei einer Nichteinhaltung nur zu einer Soweit-Nachversteuerung. Betriebe mit bis zu 10 Arbeitnehmern sind von der Lohnsummenregelung ohnehin befreit.
Darüber hinaus haben wir eine Reihe weiterer Verbesserungen erzielt. Beispielsweise können künftig auch verpachtete landwirtschaftliche Flächen und Wohnungsunternehmen in die Verschonung einbezogen werden. Im Hinblick auf die Betriebsverpachtung im Ganzen und bei Verpachtungen von Grundstücken im Konzern sind ebenfalls Erleichterungen vorgesehen. Um in Erbfällen eine unangemessene Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer zu vermeiden, wird eine Anrechnungsmöglichkeit eingeführt. Bei der Bewertung von Unternehmen besteht ein fester Kapitalisierungsfaktor nur beim optionalen sog. vereinfachten Verfahren. Auch ist für selbst genutzte Wohnimmobilien künftig eine besondere Stundungsmöglichkeit vorgesehen.
Des Weiteren hatten wir uns auch für eine steuerliche Besserstellung von Geschwistern, Nichten und Neffen in der Steuerklasse II eingesetzt. Auch wenn bei diesem Personenkreis zwar nicht dieselben Unterhalts- und Haftungspflichten wie bei den engeren Verwandten in gerader Linie bestehen, wäre für uns hier eine Besserstellung gegenüber der Steuerklasse III wünschenswert gewesen. Zwar konnte der Freibetrag für Personen der Steuerklasse II von bisher 10.300 EUR auf 20.000 EUR erhöht werden. Wir hätten hier gerne jedoch auch niedrigere Steuersätze beschlossen. Hier konnten wir mit den Sozialdemokraten leider keine Verständigung erzielen. Wir werden dieses Anliegen im Blick behalten.
Der Abschluss im Bundesrat ist für den 5. Dezember 2008 vorgesehen. Nach Zustimmung des Bundesrats und Ausfertigung durch den Bundespräsidenten kann die Neuregelung dann rechtzeitig am 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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