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Letzte Ausfahrt Umweltgesetzbuch: Koalition muss sich diese Woche einigen

Geschrieben am 11-01-2009

Berlin (ots) - Als "Armutszeugnis für die Große Koalition"
bezeichnet die Deutsche Umwelthilfe die Verschleppung des
Umweltgesetzbuchs - Am Montag müssen sich Union und SPD endlich
verständigen, damit das Kabinett diese Woche entscheiden kann - Wenn
die Regierung keine Einigung über das UGB zustande bringt,
verstreicht die von CDU/CSU und SPD in der Föderalismusreform selbst
gesetzte Frist

Berlin, 11. Januar 2009: Ein Ende der Blockade des
Umweltgesetzbuch (UGB) hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) von
den Parteien der Großen Koalition gefordert. Union und SPD hätten im
morgigen Koalitionsausschuss noch eine letzte Chance, sich über das
Regelwerk zu einigen, damit es dann am Mittwoch mit zehn Monaten
Verspätung ins Kabinett gehen kann. "Wir fordern die Union auf,
endlich ihre Attacken gegen das UGB einzustellen und ihrer
Verantwortung für den Umwelt- und Naturschutz nachzukommen", sagt Dr.
Cornelia Nicklas, Leiterin der Abteilung Recht der DUH. "Wenn sich
SPD und Union in dieser Woche nicht einigen, stellt die Große
Koalition sich selbst ein Armutszeugnis aus." Nicklas erinnerte die
Koalitionsparteien an den Koalitionsvertrag, in dem sie verabredet
haben:

"Das historisch gewachsene, zwischen verschiedenen Fachgebieten
sowie Bund und Ländern stark zersplitterte Umweltrecht, entspricht
nicht den Anforderungen an eine integrierte Umweltpolitik:

- Das deutsche Umweltrecht soll vereinfacht und in einem
Umweltgesetzbuch zusammen gefasst werden.

- Die verschiedenen Genehmigungsverfahren sind im Rahmen eines
Umweltgesetzbuchs durch eine integrierte Vorhabengenehmigung zu
ersetzen."

Insbesondere die CSU und die bayerische Landesregierung sollten
ihre Frontalopposition gegen das Umweltgesetzbuch aufgeben und sich
konstruktiv an dem wichtigsten umweltrechtlichen Projekt der Großen
Koalition beteiligen. "Die Profilierungsversuche des bayerischen
Ministerpräsidenten Horst Seehofer dürfen nicht länger auf Kosten
eines modernen Umwelt- und Naturschutzgesetzes von gesamtstaatlicher
Bedeutung gehen", erklärte die Umweltjuristin.

Über den monatelangen Streit zwischen Union und SPD sei das
zentrale Anliegen eines UGB schon lange in den Hintergrund getreten.
Das Umweltgesetzbuch sollte ein umfassendes, modernes und
zukunftstaugliches Regelwerk sein, in dem nicht nur die
unterschiedlichen Umweltgesetze zusammengeführt werden, sondern auch
die umweltpolitischen Herausforderungen, wie etwa der Klimawandel,
aufgenommen werden. Von diesem Anspruch haben sich alle Beteiligten
schon lange verabschiedet. "Wer das UGB jetzt noch stärker
beschneidet, beweist nur seinen Willen zu einem umweltpolitischen
Rollback in Deutschland", sagt Nicklas.

Die Attacken der CSU richten sich gegen die sogenannte Integrierte
Vorhabensgenehmigung (IVG), die ein zentraler Bestandteil des UGB
ist. Mit der IVG sollen die Genehmigungsverfahren von industriellen
Neubauten vereinfacht werden. Unternehmen bräuchten mit einer IVG nur
mehr einen Antrag zu stellen - und die Prüfungen nach
unterschiedlichen Umweltgesetzen (insbesondere Wasser- und
Immissionsschutzrecht) würden in einem statt in mehreren Verfahren
erfolgen. Nicklas: "Die Integrierte Vorhabensgenehmigung ist ein
Meilenstein für den auch von der CSU immer wieder geforderten
Bürokratieabbau".

Hintergrund

Seit Beginn der Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung
torpedieren verschiedene unionsgeführte Bundesministerien,
Bundestagsabgeordnete der CDU/CSU und die von der Union regierten
Bundesländer Baden-Württemberg, Niedersachsen und Bayern insbesondere
den Naturschutz im UGB. Mit allen erdenklichen Mitteln haben sie
versucht, bewährte Standards des Naturschutzrechts zu kippen: Die
Eingriffsregelung sollte so verändert werden, dass in Zukunft jeder
Eingriff in den Naturhaushalt sofort finanziell ausgeglichen werden
kann. Damit wäre der Vorrang für naturverträgliche
Ausgleichsmaßnahmen (sog. Realkompensation) abgeschafft worden.
Außerdem wollten sie die so genannte gute fachliche Praxis, die die
Mindesteinhaltung von Naturschutzstandards zum Beispiel in der
Landwirtschaft regelt, aus dem UGB streichen.

Nach ungezählten Arbeitsgruppensitzungen zwischen dem
federführenden Umweltministerium, dem CSU-geführten
Wirtschaftsministerium und dem Landwirtschaftsministerium (ebenfalls
CSU), zwischen den Koalitionsparteien im Bundestag und nach
mindestens einem Spitzengespräch im Kanzleramt zum UGB, schien die
Arbeit zum Ende des vergangenen Jahres doch noch voranzugehen. Doch
Bayern und die CSU konnten es nicht lassen: Trotz der schon im Sommer
und Herbst 2008 erzielten Einigungen über die Eingriffsregelung und
die gute fachliche Praxis blockieren sie den gesetzgeberischen Weg
des UGB.

Die Verabschiedung in dieser Legislaturperiode ist besonders
wichtig, da am 31. Dezember 2009 das Moratorium für die Länder
ausläuft. Mit der Föderalismusreform von 2006 hat der Bund die
Möglichkeit erhalten, im Wasser- und Naturschutzrecht Vollregelungen
zu treffen, von denen die Länder teilweise dann nicht mehr abweichen
dürfen. Würde die Frist verstreichen, könnte ab dem 1. Januar 2010
ein Sammelsurium von unterschiedlichen Regelungen im Naturschutz- und
Wasserrecht in den 16 Bundesländern entstehen.

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Für Rückfragen:

Dr. Cornelia Nicklas
Leiterin Recht, Deutsche Umwelthilfe e. V., Hackescher Markt 4, 10178
Berlin
Tel.: 030 2400867-18; 0162 - 63 44 657, nicklas@duh.de

Ulrike Fokken
Sprecherin Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 24 00 867-22, 0151 - 55 01 70 09, fokken@duh.de


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