DStGB: Dauerhafte Mitbestimmung der Kommunen bei neuen Jobcentern unverzichtbar - Städte und Gemeinden warnen vor einem "Bundesarbeitsamt"
Geschrieben am 17-02-2009 |
Berlin (ots) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund erwartet, dass die Kommunen bei den zukünftigen Jobcentern ausreichend eingebunden werden.
"Es ist richtig, dass die seit Monaten bestehende Unsicherheit über die Zukunft der Arbeitsgemeinschaften beendet werden muss. Aber die Rolle der Kommunen darf bei den neuen Anstalten nicht auf diejenige eines Zahlmeisters ohne eigene Mitgestaltungsrechte reduziert werden", sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin.
Das Hin und Her über die Zukunft der Zusammenarbeit in den 347 Arbeitsgemeinschaften, die gute Arbeit leisten, müsse beendet und die bewährte Struktur der Kooperation der beiden Träger Kommune und Bundesagentur dabei gesichert werden. Nach dem jetzt vorliegenden Vorschlag soll in Zukunft die Kooperation in Form einer selbständigen Behörde (Anstalt öffentlichen Rechts) erfolgen, die durch eine Ände-rung des Grundgesetzes dauerhaft abgesichert wird.
"Gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise mit steigender Arbeitslosigkeit brauchen wir funktionierende Strukturen im SGB II, die sich auf die Betreuung der Erwerbslosen konzentrieren", sagte Landsberg. "Wir warnen davor, solche Anstalten in Richtung eines 'Bundesarbeitsamtes' zu entwickeln. Das wäre kontraproduktiv."
Unverzichtbar bleibe, dass auch die Kommunen in die Führung und Haushaltsplanung dieser neuen Struktur mit Entscheidungskompetenz eingebunden werden. Es müsse darum gehen, den Spielraum der Kommunen vor Ort deutlich zu vergrößern, damit den Erwerbslosen passgenau geholfen werden kann. Dies werde nur gelingen, wenn die Vollzugsebene - die Kommunen - und deren Erfahrung angemessen eingebracht werden.
Die im Gesetzentwurf vorgesehene wichtige Rolle der Kommunen in der Trägerversammlung der neuen Zentren für Arbeit ist ein Schritt in die richtige Richtung. Auch im wichtigen Koordinierungsausschuss von Bund und Ländern müssen die Kommunen vertreten sein. Hier besteht Nachbesserungsbedarf, sagte Landsberg. Im Übrigen komme es jetzt darauf an, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Mitbestimmung der Kommunen dauerhaft zu sichern und die örtlichen Handlungsspielräume zu erhöhen.
Originaltext: Deutscher Städte- u. Gemeindebund Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53970 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53970.rss2
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