Ostthüringer Zeitung: Pflicht zum Handeln Kommentar zu: Gesetzentwurf Verstaatlichung / Hypo Real Estate
Geschrieben am 18-02-2009 |
Gera (ots) - Die Einwände der Kritiker gegen eine Verstaatlichung des schwer angeschlagenen Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate und eine Enteignung seiner Aktionäre sind Legende. Von einem ordnungspolitischen Tabubruch ist die Rede, einem Vergehen an der Sozialen Marktwirtschaft und davon, dass angeblich Investoren aus dem Ausland abgeschreckt würden. Mit Verlaub: Die Einwände haben in einer theoretisch angelegten ordnungspolitischen Debatte gewiss eine hohe Argumentationskraft, in ihrer vorgetragenen Schärfe im konkreten Fall sind sie indes blanker Unsinn. Selbstverständlich geht die Bundesregierung auf einem sehr schmalen Grat. Die verfassungsrechtliche Garantie des Eigentums kann nicht mit einem Federstrich in Frage gestellt werden. Bei Lichte betrachtet ist das aber bei der Hypo Real Estate überhaupt nicht das Thema. Das Thema ist, dass die Münchener Bank ohne 87 Milliarden Euro staatlicher Hilfen längst pleite wäre, und die Anteile von Investoren wie Christoper Flowers schon seit dem vergangenen Herbst schlicht wertlos. Das Thema ist, dass die Bundesregierung beim Steuerzahler in der Pflicht steht: Wenn ein Staat fast 100 Milliarden Euro Steuergelder für die Sicherung einer privaten Bank und letztlich des gesamten Finanzsystems in die Hand nimmt, ist es nicht nur ihr Recht, sondern ihre erste Pflicht, durch eine Staatsbeteiligung über eine sachgerechte Verwendung zu wachen. Die Bundesregierung hat mit ihrem Gesetzentwurf eine vertretbare Regelung geschaffen. Diese kann man kritisieren, eine andere Möglichkeit aber wäre allein eine geordnete Insolvenz der HRE mit einer separaten Absicherung der Pfandbriefe und anderer Papiere des Geldhauses gewesen. Die Enteignungsoption ist strikt auf die HRE begrenzt und wird nur unter sehr engen Voraussetzungen überhaupt gezogen. Bis Anfang April bleibt es den Anteilseignern der HRE selbst überlassen, den Steuerzahler, ihren wichtigsten Unterstützer und Kapitalgeber, freiwillig ins Haus zu lassen. Sollten sie sich weigern, hilft nur noch Zwang.
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