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Neue Westfälische: Verfassungsgericht kippt Termin der Kommunalwahl

Geschrieben am 18-02-2009

Bielefeld (ots) - Gelernt hat die Koalition aus ihrem Scheitern
vorm Verfassungsgericht nichts. Die Argumente, die für den 7. Juni
angeführt worden waren, etwa Kostenersparnis durch Zusammenlegung von
zwei Wahlen, höhere Wahlbeteiligung und Vermeidung von Überbelastung
der Wahlhelfer, zählen nichts mehr. Stattdessen waltet wieder der
blanke Opportunismus: weil CDU und FDP fürchten, dass die SPD am 27.
September, dem Tag der Bundestagswahl, ihre Anhänger besser
mobilisiert als an jedem anderen Tag, darf es nicht zu der
naheliegenden Zusammenlegung von Bundestags- und Kommunalwahl kommen.

Originaltext: Neue Westfälische
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65487
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65487.rss2

Pressekontakt:
Neue Westfälische
Jörg Rinne
Telefon: 0521 555 276
joerg.rinne@neue-westfaelische.de


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