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Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema Dieter Althaus:

Geschrieben am 03-03-2009

Bielefeld (ots) - Dieter Althaus muss von sich aus den politischen
Rückzug antreten:
1. In einem Schnellverfahren hat ein österreichisches Bezirksgericht
den thüringischen Ministerpräsidenten zu 180 Tagessätzen Geldstrafe
verurteilt. Damit ist Althaus auch nach bundesdeutschem Recht wegen
fahrlässiger Tötung vorbestraft.
2. Mögliche juristische Winkelzüge, die eine Eintragung ins
Bundeszentralregister verzögern können, machen die Sache für den
Politiker nicht besser.
3. Althaus' Anwalt hat die Strafe stellvertretend für seinen
abwesenden Mandanten angenommen. Der Jurist hat eine Vollmacht. Sein
Klient weiß, was das bedeutet.
4. Der Privatmann Althaus hat sich in seiner Freizeit als
Pisten-Rüpel gezeigt. Für einen Politiker, der Landesvater von 2,8
Millionen Thüringern ist, sind selbst Benimm-Regeln verbindlich.
Internationale Verhaltensmaßstäbe auf Skipisten gelten für ihn
allemal.
5. Die gestern bewiesene Bereitschaft des Patienten und Politikers
Althaus, so schnell wie ihm gesundheitlich möglich zur juristischen
Klärung beizutragen, weist auf mehr. Er könnte bereits für sich den
Rücktritt beschlossen haben.
6. Der Landesvorsitzende hat seinen Parteifreunden gestern die
Möglichkeit zur sauberen Nachfolgedebatte eröffnet. Niemand muss
länger die Unschuldsvermutung anführen, wenn der Betroffene selbst zu
seiner Verantwortung steht.

Originaltext: Westfalen-Blatt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66306
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2

Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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