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Rheinische Post: Regeln für Manager Kommentar Von Martin Kessler

Geschrieben am 03-03-2009

Düsseldorf (ots) - Die Exzesse bei der Entlohnung von Managern
haben den Gesetzgeber auf den Plan gerufen. Zu Recht, denn die
Selbstbedienungsmentalität auch in deutschen Chefetagen hatte
Dimensionen angenommen, die nicht zur Marktwirtschaft passen. Die
Koalitionsparteien, die sich in einigen wichtigen Punkten einig sind,
dürfen aber das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Es muss der
Grundsatz der Vertragsfreiheit gelten. Obergrenzen für
Managergehälter gehören zu einer Kommandowirtschaft, nicht zu einer
freiheitlichen Wirtschaftsverfassung. Das Gebot der Stunde heißt
Transparenz vor allem für die Aktionäre, die letztendlich Leistung
und Entlohnung des Spitzenpersonals ihres Unternehmens bewerten
müssen. Deshalb ist es sinnvoll, dass der Aufsichtsrat im Ganzen die
Höhe der Managergehälter festlegt. Auch die Verpflichtung auf
längerfristige Erfolgsziele ist angebracht. Warum ausgerechnet die
Union einen Selbstbehalt der Manager in der Haftungsfrage blockiert,
bleibt ihr Geheimnis. Dafür ist eine Begrenzung der steuerlichen
Abzugsfähigkeit der Top-Gehälter, wie sie die SPD so vehement
fordert, nicht mit der Vertragsfreiheit zu vereinbaren. Hier müssen
beide Seiten noch nacharbeiten.

Originaltext: Rheinische Post
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Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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