Rheinische Post: Regeln für Manager Kommentar Von Martin Kessler
Geschrieben am 03-03-2009 |
Düsseldorf (ots) - Die Exzesse bei der Entlohnung von Managern haben den Gesetzgeber auf den Plan gerufen. Zu Recht, denn die Selbstbedienungsmentalität auch in deutschen Chefetagen hatte Dimensionen angenommen, die nicht zur Marktwirtschaft passen. Die Koalitionsparteien, die sich in einigen wichtigen Punkten einig sind, dürfen aber das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Es muss der Grundsatz der Vertragsfreiheit gelten. Obergrenzen für Managergehälter gehören zu einer Kommandowirtschaft, nicht zu einer freiheitlichen Wirtschaftsverfassung. Das Gebot der Stunde heißt Transparenz vor allem für die Aktionäre, die letztendlich Leistung und Entlohnung des Spitzenpersonals ihres Unternehmens bewerten müssen. Deshalb ist es sinnvoll, dass der Aufsichtsrat im Ganzen die Höhe der Managergehälter festlegt. Auch die Verpflichtung auf längerfristige Erfolgsziele ist angebracht. Warum ausgerechnet die Union einen Selbstbehalt der Manager in der Haftungsfrage blockiert, bleibt ihr Geheimnis. Dafür ist eine Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Top-Gehälter, wie sie die SPD so vehement fordert, nicht mit der Vertragsfreiheit zu vereinbaren. Hier müssen beide Seiten noch nacharbeiten.
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