Lausitzer Rundschau: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Wahlcomputern
Geschrieben am 03-03-2009 |
Cottbus (ots) - Wahlcomputer sind vorerst aus den bundesdeutschen Wahlkabinen verbannt. Diese Klarheit schafft der Spruch der Verfassungsrichter am Dienstag in Karlsruhe. Sie fordern: Der Wahlvorgang und die wesentlichen Schritte des Wahlverfahrens müssen für die Wähler kontrollierbar und nachprüfbar bleiben. Mit einem Knopfdruck allein sind sie das nicht. Stimmen lassen sich nicht ein zweites Mal auszählen, nachträgliche Zweifel am Wahlergebnis sich nicht aus dem Weg räumen. Bislang hätten Wahlleiter in Kommunen wie Cottbus, die die elektronischen Wahlgeräte einsetzten, bei solchen Einsprüchen die Hände heben müssen. Was dann bleibt, wäre Misstrauen. Misstrauen, das sich in diesem Fall aber nicht allein auf den neumodischen Rechner bezieht. Mit dem Verdacht der Manipulation des Wahlcomputers verbindet sich sofort auch Misstrauen in Politik und Demokratie. Misstrauen, das auch in dürftiger Wahlbeteiligung mündet. Zumindest diesem Misstrauen entzieht das Karlsruher Urteil den Nährboden. Maschinenstürmerei ist es dennoch nicht. Denn: Die Karlsruher Richter verbieten nicht grundsätzlich den Einsatz der modernen Technik. Sollte die einmal in der Lage sein, nicht nur die Ergebnisse schnell anzubieten, sondern diese bei Wahrung des Wahlgeheimnisses zuverlässig nachprüfbar zu machen, dürfen Wahlcomputer auch nach diesem Urteil in die Wahlkabinen zurückkehren. Bis dahin geben Stift und Papier den Wählern bewährten Vertrauensschutz.
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