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Neue OZ: Kommentar zu Urteile / Wahlcomputer / Bundesverfassungsgericht

Geschrieben am 03-03-2009

Osnabrück (ots) - Grenzen der Technik

Die Karlsruher Richter haben dem Einsatz von Wahlcomputern enge
Grenzen gesetzt, ihren Einsatz erschwert, wenn nicht unmöglich
gemacht. Weiterhin wird der Wähler vorerst also ganz real in der
Kabine sein Kreuzchen machen. Und daran ist nichts Schlimmes. Der
Nutzen der elektronischen Wahlhilfen steht bislang in keinem
vernünftigen Verhältnis zu den Risiken. Insbesondere an der
Kostenersparnis durch den Einsatz von Kollege Computer darf
gezweifelt werden. Denn jeder elektronische Wahlgang würde nach
Intervention kritischer Bürger auf jeden Fall die Notwendigkeit des
Nachzählens nach sich ziehen. Der Bürokratieabbau hielte sich in
Grenzen.

Außerdem sind die Kosten ohnehin ein schwaches Argument: Am
tadellosen Funktionieren der Demokratie darf im Zweifel nicht gespart
werden. Und die Stimmabgabe an der Urne ist das unmittelbarste
demokratische Grundrecht. Es muss alles getan werden, um jeden
Manipulationsverdacht gar nicht erst entstehen zu lassen. Das
Vertrauen in die elektronische Datenverarbeitung ist hier besonders
kritisch zu hinterfragen. Mit Technikfeindlichkeit hat das nichts zu
tun. Das Verfassungsgericht beschreibt nur auf überzeugende Art die
Grenzen des Fortschritts. Sein Urteil beweist: Nicht immer ist das,
was technisch möglich ist, auch sinnvoll und wünschenswert.

Originaltext: Neue Osnabrücker Zeitung
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Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: 0541/310 207


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