Bernhardt/Dautzenberg/Fahrenschon: Finanzausschuss verabschiedet Basel II
Geschrieben am 28-06-2006 |
Berlin (ots) - Zur heutigen abschließende Debatte im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie (Basel II) erklären Otto Bernhardt MdB, Sprecher der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und die beiden zuständigen, Berichterstatter in der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg MdB und Georg Fahrenschon MdB:
Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs wird die Einführung der neuen internationalen Eigenkapitalstandards (Basel II) in das deutsche Bankenaufsichtsrecht 1:1 umgesetzt. Die im Kreditwesengesetz verankerten neuen gesetzlichen Regelungen stellen die bedeutendsten Änderungen für die Bankenaufsicht seit den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts dar und tragen zur Vollendung des europäischen Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen bei.
Desweiteren werden die bereits auf europäischer Ebene erzielten Erfolge bei der Mittelstandfinanzierung nun im deutschen Bankenaufsichtsrecht festgeschrieben und weiter optimiert. So schafft eine Beschlussempfehlung der Fraktionen CDU/CSU und SPD zur Offenlegung der Ratingentscheidungen durch die Institute weitere Transparenz und Klarheit bei der Kreditvergabe. Die reibungslose Versorgung der Wirtschaft - darunter vor allem der mittelständischen Betriebe und Unternehmen - mit Bankkrediten zu attraktiven Konditionen wird damit sichergestellt.
Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens konnten zudem wesentliche Erleichterungen erreicht werden, die die neuen Regelungen insgesamt für die beaufsichtigten Institute praktikabel machen. So werden beispielsweise durch den Verzicht auf die Einführung einer neuen Abzugsverpflichtung für Verluste aus der Bewertung von Handelsbuchpositionen einseitige Belastungen oder überzogene Anforderungen vor allem an kleinere Institute vermieden.
Die neuen Eigenkapitalregelungen sollen zudem zu einer größeren Stabilität an den Finanzmärkten beitragen und die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden im Europäischen Wirtschaftsraum verbessern.
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