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Einschränkung des Arzneiversandhandels verfassungsrechtlich sehr bedenklich

Geschrieben am 18-03-2009

Berlin (ots) -

Professor Koenig: Grundrecht der Berufsfreiheit der
Versandapotheker gefährdet

Ein Versandverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel ist
verfassungsrechtlich bedenklich. "Zudem bestehen erhebliche Bedenken
hinsichtlich des Grundrechts der Berufsfreiheit der über 2000
betroffenen Versandapotheker in Deutschland." Dies sagte Professor
Dr. Christian Koenig LL.M, Direktor am Zentrum für Europäische
Integrationsforschung der Universität Bonn auf einer Pressekonferenz
des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA) in Berlin.

Das generelle Verbot in Form einer "Berufsausübungsregel" für alle
Apotheker sei nach Auskunft des Juristen eine unverhältnismäßige
Beeinträchtigung der Berufsfreiheit. "Gegen eine Beibehaltung der
bisherigen gesetzlichen Regelung sprechen nicht einmal vernünftige
Erwägungen des Gemeinwohls", stellte Koenig klar.

Hintergrund des Gutachtens ist der Änderungsantrag zur 15. Novelle
des Arzneimittelgesetzes (AMG Novelle), welches die Länder Sachsen
und Bayern in der vergangenen Woche im Bundesrat eingebracht haben.
Dort fordern sie ein generelles Versandverbot für
verschreibungspflichtige (RX-) Arzneimittel.

Nach Auskunft des Rechtsexperten profitieren die Verbraucher von
der aktuellen gesetzlichen Regelung. Denn der legale Versandhandel
mit verschreibungspflichtigen Medikamenten erhöhe sowohl die
Versorgungssicherheit als auch die Servicequalität für den
Endverbraucher. Vor allem Menschen in strukturschwachen Gebieten, wo
der Weg zur nächsten Apotheke häufig größer sei als in der Stadt,
profitierten von der Arzneilieferung per Post.

Als Begründung für das Versandverbot rezeptpflichtiger
Arzneimittel nennen die Autoren des Änderungsantrages den Wunsch nach
mehr Sicherheit im Handel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. "Dies
kann ebenso gut durch eine behördlich geführte, online einsehbare,
stets aktuelle Positivliste aller zum Arzneimittelversandhandel
berechtigten Apotheken erreicht werden", so Koenig. Eine solcher Weg
ist sogar bereits in der 15. AMG Novelle vorgezeichnet. Anhand dieser
Positivliste könnten die Kunden problemlos überprüfen, ob der
ausgewählte Anbieter die zum legalen Versand von RX - Arzneimitteln
notwendigen Voraussetzungen erfülle.

Speziell ältere oder schwer kranke Patienten, die einen hohen
Bedarf an Beratung, Pflege und verschreibungspflichtigen
Arzneimitteln haben, können derzeit von hoch spezialisierten
Apotheken eine "Rundum-Versorgung" erhalten. Der Apotheker überwacht
in diesem Modell sowohl die Belieferung der Patienten mit den
benötigten Arzneimitteln, als auch, in Zusammenarbeit mit einem
Pflegedienst, die häusliche Pflege. Dies erhöht die
Versorgungsqualität, da so die pharmazeutische Kompetenz des
Apothekers im Pflegebereich effektiver genutzt wird. Gerade
angesichts der aktuellen Pflegediskussion sei es politisch sehr
bedenklich, hier Einschränkungen vorzunehmen.

Auch solle sich der Gesetzgeber durch das RX-Versandverbot nicht
die Chance nehmen, die ständig steigenden Arzneimittelausgaben der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit Hilfe der Versandapotheken
sinnvoll zu senken. Denn sollte die Preisbindung für
verschreibungspflichtige Arzneimittel fallen, könnte ein
Preiswettbewerb auch in diesem Markt initiiert werden, wie es bei den
rezeptfreien Medikamenten im Versandhandel bereits etablierter
Standard sein. Dies könne beitragssatzrelevant sein und dadurch
profitiere letztlich wiederum der Verbraucher.

Über den BVDVA

Die im BVDVA organisierten Versandapotheken sind ausnahmslos
mittelständische Unternehmer, die sich für die pharmazeutische
Versorgung und Betreuung chronisch kranker Patienten engagieren. Eine
Auswahl zugelassener, deutscher Versandapotheken kann über
info@bvdva.de angefordert werden.

Originaltext: BVDVA Bundesverb. dt. Versandapotheken
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/43693
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_43693.rss2

Pressekontakt:
Bundesverband Deutscher Versandapotheken
Kerstin Kilian
Insel 3
33154 Salzkotten
Tel: 05258 / 991113
Mob: 0170 / 2824620
E-Mail: info@bvdva.de / www.bvdva.de


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