LVZ: Die Leipziger Volkszeitung zu BGH/Unterhalt -
Geschrieben am 18-03-2009 |
Leipzig (ots) - Von Andreas Friedrich. Der Bund fürs Leben entpuppt sich immer öfter als Bündchen für Jahre. Darüber kann man klagen und die vermeintliche Leichtfertigkeit beim Binden und beim Trennen bejammern. Es ist so. Das Leben ist schneller, vielschichtiger, mitunter chaotischer geworden. Das beeinflusst Beziehungen, kann sie zerstören. Dem trägt die Rechtssprechung nun Rechnung. Nach einer Scheidung ist das mit dem Kind lebende Elternteil zu mehr Eigenverantwortung angehalten, es sei denn, das Kindswohl lässt dies wegen besonderer Umstände nicht zu. Die Richter stellen die Interessen des Kindes bei einer Trennung zu Recht in den Mittelpunkt. Mit diesem Grundsatzurteil entwertet Karlsruhe nicht die lange bis über die Scheidung hinaus so heilige Ehe. Der Staat schützt die getraute Zweisamkeit ja weiterhin. Aber nicht mehr so wie einst, als durch langjährige Unterhaltsverpflichtungen auch nach der Trennung ein geldwerter Vorteil bestand. Heute fördert der Staat, indem er die Eheleute bezuschusst und entlastet, so lange sie zusammenleben. Damit passen sich Gesetzgebung und Rechtssprechung der gelebten Wirklichkeit an. Die Ehe ist somit heute viel weniger eine Versorgungsinstanz, als vielmehr vor allem ein romantisch-juristisches Bekenntnis. Die neue Rechtslage entlastet zumeist die Ex-Männer, kann aber für Frauen - die sich einst für Familie, für Kinderbetreuung, für Haushalt und gegen ihren Beruf entschieden, eine Zumutung sein. Denen steht bei einer Scheidung nach langer Ehe zwar ein Vermögensausgleich zu. Für ihre Lebensverhältnisse sind sie aber selbst zuständig. Dies bedeutet für die meisten eine Rückkehr in den einst erlernten Beruf. Weil das kaum noch geht, droht der soziale Abstieg. Auch wegen dieser Konsequenzen werden sich künftig wohl noch weniger Mütter gegen einen Ausstieg aus der Erwerbstätigkeit entscheiden, sondern versuchen, Kind und Beruf zu bewältigen. Die Bundesregierung fördert zurecht das Leitbild von Familien mit zwei berufstätigen Partnern. Sie darf damit nach Einführung des Elterngeldes und dem neuen Unterhaltsrecht aber nicht aufhören. Vor allem bedarf es viel mehr hochwertiger Kinderbetreuungsplätze, als es sie bisher gibt. Und auch die Unternehmen müssen sich mit mehr Möglichkeiten zur Teilzeitarbeit und mit flexibleren Arbeitszeiten den Lebensbedürfnissen ihrer Angestellten anpassen. Dass sich dadurch auch der Alltag für geschiedene Alleinerziehende erleichtert, wäre ein willkommener Nebeneffekt.
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